Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Rimsting. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 31844 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2023. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 788.716 €.
1) Die gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbgünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der gGmbH ist die Förderung der Altenhilfe und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. 3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Unterhaltung des Siebenbürgerheim Rimsting, Alten- und Pflegeheim, um dort in freier Liebestätigkeit seine gesamten Kräfte ausschließlich und unmittelbar in den Dienst der Altenhilfe zu stellen, b) das unmittelbare und planmäßige Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO mit Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen "Stephan Ludwig Roth" e.V.. Hierbei führt die gGmbH das gesamte operative Geschäft des Altenheimes, insbesondere übernimmt die gGmbH mit eigenem Personal die Pflege, Versorgung und Betreuung der Bewohner; der Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen "Stephan Ludwig Roth" e.V. ist Eigentümer der Altenheim-Immobilie und überlässt sie der gGmbH zur Nutzung. 4) Die gGmbH ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5) Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der gGmbH erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der gGmbH oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gGmbH fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Angemessene und notwendige Auslagen ehrenamtlich Tätiger können auf Beschluss des jeweiligen Organs auch pauschal ersetzt werden, wobei auch Zeit und Tätigkeit des ehrenamtlich Tätigen vergüten werden können. 7) Die gGmbH ist berechtigt, sich an andere Unternehemen gleichen oder verwandten Gegenstandes zu beteiligen oder diese zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die gGmbH kann unter Beachtung der Vorschriften der Abgabeordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszweckes dienen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Renata Schwarz | Geschäftsführer(in) | Bruckmühl |
| Michael Schlander | Geschäftsführer(in) | Diedorf |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 08.08.2023 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand geändert, nun: 1) Die gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbgünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. 2) Zweck der gGmbH ist die Förderung der Altenhilfe und die Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. 3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Unterhaltung des Siebenbürgerheim Rimsting, Alten- und Pflegeheim, um dort in freier Liebestätigkeit seine gesamten Kräfte ausschließlich und unmittelbar in den Dienst der Altenhilfe zu stellen, b) das unmittelbare und planmäßige Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 AO mit Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen "Stephan Ludwig Roth" e.V.. Hierbei führt die gGmbH das gesamte operative Geschäft des Altenheimes, insbesondere übernimmt die gGmbH mit eigenem Personal die Pflege, Versorgung und Betreuung der Bewohner; der Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen "Stephan Ludwig Roth" e.V. ist Eigentümer der AltenheimImmobilie und überlässt sie der gGmbH zur Nutzung. 4) Die gGmbH ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5) Mittel der gGmbH dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der gGmbH erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der gGmbH oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gGmbH fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Angemessene und notwendige Auslagen ehrenamtlich Tätiger können auf Beschluss des jeweiligen Organs auch pauschal ersetzt werden, wobei auch Zeit und Tätigkeit des ehrenamtlich Tätigen vergüten werden können. 7) Die gGmbH ist berechtigt, sich an andere Unternehemen gleichen oder verwandten Gegenstandes zu beteiligen oder diese zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die gGmbH kann unter Beachtung der Vorschriften der Abgabeordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszweckes dienen. |
| 08.08.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 06.04.2023 | Firmenname eingetragen | Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 08.08.2023 | Kapitalerhöhung | +1.000 € | 51.000 € |
| 06.04.2023 | Stammkapital festgesetzt | — | 50.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 788.716 € | -188.560 € | 518.088 € | — |
| 2023 | 754.394 € | -120.726 € | 694.990 € | — |
| 2022 | — | 0 € | 908.165 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 3.045.727 € | 81.5% |
| Materialaufwand | 604.953 € | 16.2% |
| Abschreibungen | 81.206 € | 2.2% |
| Zinsen u. ä. | 4.760 € | 0.1% |
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