1. Die Beteiligung an und die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, welche sich insbesondere gewerblich im Tourismus und verwandten Gebieten betätigen, insbesondere auch über Franchise- und Kooperationssysteme, Reisebüros, Reiseveranstalter und Flugscheingroßhändler betreiben, die Verwaltung derartiger Gesellschaften, das Erbringen von Dienstleistungen an diese Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. 2. Die Gesellschaft kann auf den in Absatz 1 genannten Gebieten auch selbst tätig werden. Sie ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch im In- und Ausland andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Sie kann Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Arbeitsgebiete beschränken.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Wolfgang Altmüller | Geschäftsführer(in) | Simbach a. Inn |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 22.03.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 25.02.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 13.06.2014 | Änderung des Gegenstands | 1. Die Beteiligung an und die Leitung einer Gruppe von Unternehmen, welche sich insbesondere gewerblich im Tourismus und verwandten Gebieten betätigen, insbesondere auch über Franchise- und Kooperationssysteme, Reisebüros, Reiseveranstalter und Flugscheingroßhändler betreiben, die Verwaltung derartiger Gesellschaften, das Erbringen von Dienstleistungen an diese Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. 2. Die Gesellschaft kann auf den in Absatz 1 genannten Gebieten auch selbst tätig werden. Sie ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch im In- und Ausland andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten. Sie kann Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihre Tätigkeit auch auf einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Arbeitsgebiete beschränken. |
Bitte melden Sie sich an, um diesen Inhalt zu sehen.
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.