ProWST Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater Stuttgart GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Stuttgart. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 788663 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2023. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Projekt "Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der WürttembergischenStaatstheater". Die Gesellschaft wird die Planung, Steuerung, Koordinierung und Betreuung aller erforderlichen Sanierungs-, Erweiterungs- und Baumaßnahmen übernehmen. Hierzu gehören insbesondere: - Übernahme der Bauherrenaufgaben für das Projekt "Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater" - In Stufen Planung und Bau (einschließlich Projektsteuerung) für das Projekt "Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater" auf Grundlage eines Totalübernehmervertrages mit dem Land und der Stadt grundsätzlich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung - Durchführung der notwendigen Vergabeverfahren (einschließlich Abbau und Veräußerung der Interimsspielstätte) (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zweck fördern oder geeignet sind, ihm zu dienen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Christoph Niethammer | Geschäftsführer(in) | Stuttgart |
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 20.7.2026 | Auftraggeber | — |
| 22.6.2026 | Auftraggeber · Bietergemeinschaft skena Planungsgesellschaft mbH / Hochmuth + Beyer GmbH & Co. KG (bestehend aus der skena Planungsgesellschaft mbH und der Hochmuth + Beyer GmbH + Co. KG) | — |
| 12.2.2026 | Werkstattplanung (LPH 5 - 9) für die Errichtung des Neubaus eines Werkstattgebäudes an der Zuckerfabrik 21 in 70736 Stuttgart Bad Cannstatt Auftraggeber | — |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | ≤ 15 Mio. €1 | 531 € | 10.204.818 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | 531 € | 573.180 € | — |
| 2022 | — | — | 25.000 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 1.699.720 € | 100.0% |
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Quelle: Unternehmensregister