MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Stuttgart. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 17591 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1995. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 15.096.174 €.
Die RegioClusterAgentur für Innovation und Transformation in Baden-Württemberg (RCA BW) ist eine vom Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus beauftragte Organisation, die den regionalen Innovations- und Transformationsprozess in Baden-Württemberg fachlich begleitet. Sie unterstützt Clusterinitiativen, Lead-Organisationen, Innovationsintermediäre sowie Wirtschaftsförderungen durch gezielte Beratung, Vernetzungsarbeit und strategische Analyse. Ein zentrales Instrument ist das RegioClusterPortal, das als Datenbank und interaktive Karte die Sichtbarkeit regionaler Innovationsakteure erhöht und den gezielten Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft ermöglicht. Ergänzt wird das Angebot durch ein Serviceportfolio aus Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildungen sowie die Publikation von Erfolgsgeschichten, Podcasts und Presseinformationen. Die Organisation wirkt damit als strategischer Partner bei der Umsetzung wirtschafts- und clusterpolitischer Landesziele und ist bis Juni 2029 durch staatliche Förderung abgesichert.
Die Stärkung und Förderung des ITK-, Film- und Medienstandorts Baden-Württemberg und der Filmkultur. Die Gesellschaft wird auf den Gebieten der Medienentwicklung und Filmförderung insbesondere die in den Absätzen 2 bis 4 bezeichneten Aufgaben wahrnehmen. Der Geschäftsbereich Medienentwicklung wird als landesweite Dienstleistungseinrichtung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege für Baden-Württemberg als Standort der ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft, Sammlung, Auswertung und Zugänglichmachung von Informationen über Medienpolitik, -wirtschaft und -technik, Begleitung, Förderung und Koordination von Maßnahmen und Projekten des Landes im Bereich ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft auf der operativen Ebene im Falle der Beauftragung durch die hierfür zuständigen Ministerien, Förderung von Information, Kommunikation und Vernetzung zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Kapitalgebern und Förderorganisationen auf dem Gebiet der ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft, insbesondere auch auf der kommunalen und regionalen Ebene, Anlauf-, Transfer- und Beratungsstelle für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie, Medien und Kreativwirtschaft. Die Kreativwirtschaft umfasst insbesondere die Bereiche Marketing, Musik, Verlagswesen und Werbung. Weiterhin zählen hierzu neue Medienapplikationen wie z.B. Games. Soweit diese filmrelevant sind, werden sie gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Filmförderung unterstützt. Der Geschäftsbereich Filmförderung wird insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: Die Förderung der Vorbereitung, der Herstellung und der Verbreitung von auf Film oder elektronischen Bild-/Tonträgern hergestellten Werken, die kulturellen Wert besitzen und geeignet erscheinen, in Kinotheatern, im Fernsehen, im Vertrieb, bei Festivals oder bei sonstigen Veranstaltungen ein breiteres Publikum anzusprechen; dabei sollen auch Filme mit geringen Herstellungskosten und Filme junger Autoren berücksichtigt werden. Hierzu zählen auch qualitätsvolle neue Medienapplikationen, insbesondere mit interaktiven Inhalten. Dokumentation, Sicherung und Auswertung solcher Werke. Die Förderung von Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet durch die Vergabe von Untersuchungsaufträgen, die Durchführung von Veranstaltungen und die Herausgabe von Publikationen. Gemeinschaftliche Aufgaben der Geschäftsbereiche Medienentwicklung und Filmförderung sind insbesondere: Begleitung, Förderung und Koordination von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Medienkompetenz; Förderung von neuen qualitätsvollen Medienapplikationen, insbesondere mit interaktiven Inhalten, soweit diese Maßnahmen und Projekte generell geeignet sind, auch der Aufgabenwahrnehmung der Landesrundfunkanstalten zu dienen. Maßnahmen der Gesellschaft müssen in dem Umfang, in dem sie mit Mitteln aus dem zusätzlichen Anteil des Rundfunkbeitrags finanziert werden, generell geeignet sein, auch der Aufgabenwahrnehmung der Landesrundfunkanstalt zu dienen.
Diese KI-Zusammenfassung basiert auf der am 8. Mai 2026 abgerufenen Unternehmenswebsite. Siehe unseren Hinweis zur Datenqualität. Fehler melden?
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Carl Bergengrün | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
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| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 15.096.174 € | -198.716 € | 35.192.619 € | — |
| 2023 | 14.887.294 € | -166.540 € | 34.683.897 € | — |
| 2022 | 13.178.563 € | 0 € | 36.253.301 € | — |
| 2021 | 12.840.628 € | 118.455 € | 35.076.608 € | — |
| 2020 | 14.400.958 € | 0 € | 34.208.337 € | — |
| 2019 | 12.568.222 € | 0 € | 30.983.331 € | — |
| 2018 | 10.441 € | 0 € | 30.626 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 3.446.475 € | 13.4% |
| Materialaufwand | 21.810.833 € | 85.1% |
| Abschreibungen | 287.023 € | 1.1% |
| Zinsen u. ä. | 90.793 € | 0.4% |
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