Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens, der Alten- und der Behindertenhilfe sowie der Bildung und Erziehung. Zur Verwirklichung dieser Zwecke errichtet, unterhält und betreibt die Gesellschaft insbesondere -Krankenhäuser, -Krankenpflegeschulen, -Kindergärten, -Einrichtungen zur Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen, -ambulante, teil- und vollstationäre Einrichtungen zur Hilfe, Pflege, Behandlung oder Betreuung für alte, behinderte und kranke Menschen, -Hospize, -Beratungs- und Betreuungsbereiche für psychosoziale Hilfen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft zur Verwirklichung ihrer Zwecke ihre Mittel dazu verwenden, andere Körperschaften, die als steuerbegünstigt im Sinne der Abgabeordnung anerkannt und auf den unter Ziffer 1. genannten Gebieten tätig sind, bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke zu fördern und zu unterstützen. Hierzu gehört auch die Zurverfügungstellung von Immobilien an diese steuerbegünstigten Körperschaften zur Verwirklichung der unter Ziffer 2. genannten Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere darf sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften errichten oder sich an bereits bestehenden Gesellschaften beteiligen. Sie kann Zwiegniederlassungen errichten. Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen der Nutzung durch die Allgemeinheit ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Konfession, Rasse, Geschlecht oder Wohnsitz zur Verfügung.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
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| Josef Ferdinand Rosenbauer | Geschäftsführer(in) | Alter 60 | Kirchen |
| Name | Aktualisiert am | |
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Chronologischer Abdruck (CD) |