Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, insbesondere der Menschen mit geistiger Behinderung, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Errichtung und den Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung i.S.v. §§ 219 ff. SGB IX, - das Ergreifen aller Maßnahmen und Fördern aller Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen bedeuten, - die Betreuung durch berufliche und lebenspraktische Bildung von Menschen mit Behinderung, - die Aufklärung über gesundheitliche Risiken, über die Vermeidung von Krankheiten durch gesunde Ernährung und sonstige Vorsorgemaßnahmen, insbesondere bei Menschen mit Behinderung, - die Unterstützung von Menschen mit geistiger, seelischer und/oder körperlicher Erkrankung/Behinderung. Die o.g. Satzungszwecke können ferner durch die Erbringung von Kooperationsleistun-gen an andere steuerbegünstigte Körperschaften bzw. unter Einbeziehung von Koopera-tionsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften in planmäßigem Zu-sammenwirken arbeitsteilig im Sinne von § 57 Abs. 3 AO verwirklicht werden: - Die Rhein-Sieg-Werkstätten der Lebenshilfe gGmbH erbringt in diesem Sinne an den Verein Lebenshilfe Rhein-Sieg e.V. folgende inhaltlich auf die steuerbegünstigte Tätigkeit des Leistungsempfängers abgestimmte und mit ihm koordinierte Kooperationsleistungen: Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen (insbesondere Rechnungslegung, Personalbeschaffung, -verwaltung, -abrechnung, Controlling, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Öffentlichkeitsarbeit, Teilhabemanagement etc.), technische Leistungen/Haustechnik sowie entgeltliche Überlassung von Personal, Grundstücken bzw. Räumlichkeiten und von Büro- und IT-Infrastruktur. - Die Rhein-Sieg-Werkstätten der Lebenshilfe gGmbH bezieht zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke folgende inhaltlich auf die steuerbegünstigte Tätigkeit des Leistungsempfängers abgestimmte und mit ihm koordinierte Kooperationsleistungen im Sinne von § 57 Abs. 3 AO von anderen steuerbegünstigten Körperschaften, hier vom Verein Lebenshilfe Rhein-Sieg e.V.: Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen insbesondere Rechnungslegung, Personalbeschaffung, -verwaltung, -abrechnung, Controlling, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Öffentlichkeitsar-beit, Teilhabemanagement etc.), technische Leistungen/Haustechnik sowie entgeltliche Überlassung von Personal, Grundstücken bzw. Räumlichkeiten und von Büro- und IT-Infrastruktur.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Markus Schäfer | Geschäftsführer(in) | Niederkassel |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 24.10.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, insbesondere der Menschen mit geistiger Behinderung, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: - die Errichtung und den Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung i.S.v. §§ 219 ff. SGB IX, - das Ergreifen aller Maßnahmen und Fördern aller Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen bedeuten, - die Betreuung durch berufliche und lebenspraktische Bildung von Menschen mit Behinderung, - die Aufklärung über gesundheitliche Risiken, über die Vermeidung von Krankheiten durch gesunde Ernährung und sonstige Vorsorgemaßnahmen, insbesondere bei Menschen mit Behinderung, - die Unterstützung von Menschen mit geistiger, seelischer und/oder körperlicher Erkrankung/Behinderung. Die o.g. Satzungszwecke können ferner durch die Erbringung von Kooperationsleistun-gen an andere steuerbegünstigte Körperschaften bzw. unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften in planmäßigem Zu-sammenwirken arbeitsteilig im Sinne von § 57 Abs. 3 AO verwirklicht werden: - Die Rhein-Sieg-Werkstätten der Lebenshilfe gGmbH erbringt in diesem Sinne an den Verein Lebenshilfe Rhein-Sieg e.V. folgende inhaltlich auf die steuerbegünstigte Tätigkeit des Leistungsempfängers abgestimmte und mit ihm koordinierte Kooperationsleistungen: Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen (insbesondere Rechnungslegung, Personalbeschaffung, verwaltung, -abrechnung, Controlling, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Öffentlichkeitsarbeit, Teilhabemanagement etc.), technische Leistungen/Haustechnik sowie entgeltliche Überlassung von Personal, Grundstücken bzw. Räumlichkeiten und von Büro- und ITInfrastruktur. - Die Rhein-Sieg-Werkstätten der Lebenshilfe gGmbH bezieht zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke folgende inhaltlich auf die steuerbegünstigte Tätigkeit des Leistungsempfängers abgestimmte und mit ihm koordinierte Kooperationsleistungen im Sinne von § 57 Abs. 3 AO von anderen steuerbegünstigten Körperschaften, hier vom Verein Lebenshilfe Rhein-Sieg e.V.: Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen insbesondere Rechnungslegung, Personalbeschaffung, verwaltung, -abrechnung, Controlling, Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Öffentlichkeitsar-beit, Teilhabemanagement etc.), technische Leistungen/Haustechnik sowie entgeltliche Überlassung von Personal, Grundstücken bzw. Räumlichkeiten und von Büro- und ITInfrastruktur. |
| 24.10.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 14.08.2023 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, insbesondere der Menschen mit geistiger Behinderung, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Satzungszweck insbesondere durch: - die Errichtung und der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung i.S.v. §§ 219 ff. SGB IX, - das Ergreifen aller Maßnahmen und Fördern aller Einrichtungen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen bedeuten, - die Betreuung durch berufliche und lebenspraktische Bildung von Menschen mit Behinderung, - die Aufklärung über gesundheitliche Risiken, über die Vermeidung von Krankheiten durch gesunde Ernährung und sonstige Vorsorgemaßnahmen, insbesondere bei Menschen mit Behinderung, - die Unterstützung von Menschen mit geistiger, seelischer und/ oder körperlicher Erkrankung/ Behinderung. |
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