a. der Betrieb des Zoologischen Gartens in Schwerin, b. die ausschließliche und unmittelbare Förderung des Tierschutzes, insbesondere durch die Anschaffung von Tieren und deren Haltung und Vermehrung nach dem neuesten Stand der tiergärtnerischen Erkenntnisse, durch Förderung des Artenschutzes, durch Anschaffung bedrohter Tierarten und durch Schaffung von Einrichtungen und der besonderen Lebensbedingungen zur Erhaltung und Vermehrung dieser Tierarten, c. die Förderung der Bildung, in dem Maßnahmen getroffen und Einrichtungen vorgenommen werden, die Kenntnisse über Tiere vertiefen; insbesondere soll allen Bevölkerungskreisen durch tierkundliche Führungen das Leben der Tiere und Einsichten in biologische und ökologische Zusammenhänge und persönliche Tierkontakte vermittelt werden, d. die Förderung der wissenschaftlichen Zwecke durch Forschung auf den Gebieten der Zoologie, der Tiermedizin und der Tiergartenbiologie, insbesondere durch Studium der Verhaltensweisen und Lebensbedingungen bedrohter Tierarten und durch Zusammenarbeit mit anderen Instituten, e. dass die Förderung kultureller Zwecke durch die Durchführung kultureller Veranstaltungen sowie die Erhaltung kultureller Einrichtungen und Baulichkeiten erfolgt.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Tim Schikora | Geschäftsführer(in) | Dortmund |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 10.12.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 21.07.2017 | Firmennamensänderung | Zoologischer Garten Schwerin gGmbH |
| 21.07.2017 | Änderung des Gegenstands | a. der Betrieb des Zoologischen Gartens in Schwerin, b. die ausschließliche und unmittelbare Förderung des Tierschutzes, insbesondere durch die Anschaffung von Tieren und deren Haltung und Vermehrung nach dem neuesten Stand der tiergärtnerischen Erkenntnisse, durch Förderung des Artenschutzes, durch Anschaffung bedrohter Tierarten und durch Schaffung von Einrichtungen und der besonderen Lebensbedingungen zur Erhaltung und Vermehrung dieser Tierarten, c. die Förderung der Bildung, in dem Maßnahmen getroffen und Einrichtungen vorgenommen werden, die Kenntnisse über Tiere vertiefen; insbesondere soll allen Bevölkerungskreisen durch tierkundliche Führungen das Leben der Tiere und Einsichten in biologische und ökologische Zusammenhänge und persönliche Tierkontakte vermittelt werden, d. die Förderung der wissenschaftlichen Zwecke durch Forschung auf den Gebieten der Zoologie, der Tiermedizin und der Tiergartenbiologie, insbesondere durch Studium der Verhaltensweisen und Lebensbedingungen bedrohter Tierarten und durch Zusammenarbeit mit anderen Instituten, e. dass die Förderung kultureller Zwecke durch die Durchführung kultureller Veranstaltungen sowie die Erhaltung kultureller Einrichtungen und Baulichkeiten erfolgt. |
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