a) Die Vermittlung von Finanz-, Bank-, Bauspar- und Investmentprodukten, b) die Vermittlung von Versicherungen und versicherungsähnlichen Produkten, c) die Erbringung von Dienstleistungen auf Weisung und Anforderung der Cosmos Versicherungsgesellschaften, insbesondere die Bereitstellung und der Betrieb einer telefonischen Kundenberatung, sowie d) die verantwortliche Übernahme aller durch die Cosmos Versicherungsgesellschaften zugewiesenen, sonstigen Aufgaben, wie etwa die Entwicklung von Finanzdienstleistungen, die Wahrnehmung vertriebsbezogener Koordinations-, Beratungs- und Steuerungsaufgaben, die Erschließung neuer und Weiterentwicklung vorhandener Vertriebswege, die Förderung des Neugeschäfts und die Stärkung der Vertriebsleistung, die Beschaffung und Einführung und Unterhaltung geeigneter technischer Hilfsmittel sowie die Wahrnehmung jedweder mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehender Aufgaben. Erlaubnispflichtige Geschäfte i.S.d. § 32 KWG sind ausgenommen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jochen Lieblang | Geschäftsführer(in) | Saarwellingen |
| Iris Margenfeld | Geschäftsführer(in) | Quierschied |
| Christian Rosen | Geschäftsführer(in) | Saarbrücken |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 26.08.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 24.08.2017 | Änderung des Gegenstands | a) Die Vermittlung von Finanz-, Bank-, Bauspar- und Investmentprodukten, b) die Vermittlung von Versicherungen und versicherungsähnlichen Produkten, c) die Erbringung von Dienstleistungen auf Weisung und Anforderung der Cosmos Versicherungsgesellschaften, insbesondere die Bereitstellung und der Betrieb einer telefonischen Kundenberatung, sowie d) die verantwortliche Übernahme aller durch die Cosmos Versicherungsgesellschaften zugewiesenen, sonstigen Aufgaben, wie etwa die Entwicklung von Finanzdienstleistungen, die Wahrnehmung vertriebsbezogener Koordinations-, Beratungs- und Steuerungsaufgaben, die Erschließung neuer und Weiterentwicklung vorhandener Vertriebswege, die Förderung des Neugeschäfts und die Stärkung der Vertriebsleistung, die Beschaffung und Einführung und Unterhaltung geeigneter technischer Hilfsmittel sowie die Wahrnehmung jedweder mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehender Aufgaben. Erlaubnispflichtige Geschäfte i.S.d. § 32 KWG sind ausgenommen. |
| 24.08.2017 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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