Die Förderung der Jugendhilfe sowie des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zweck der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Förderung, Betreuung, Ausbildung, Beschäftigung und Eingliederung von Personen mit Behinderungen oder in sozialen Notlagen; b) Pflege und Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen; c) Beratung und Unterstützung von Personen in sozialen Angelegenheiten; d) ideelle und materielle Förderung des Vereins "Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V." zur Erfüllung dessen satzungsgemäßer Aufgaben sowie die ideelle und materielle Förderung der Stiftung Parität zur Erfüllung derer satzungsgemäßer Aufgaben; e) die Durchführung von vorschulischer und schulischer Bildung sowie die Schaffung und Betrieb von Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe; f) die Schaffung und den Betrieb ambulanter, teilstationärer und stationärer Einrichtungen sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Michael Hamm | Geschäftsführer(in) | Neuleiningen |
| Bernadette Hiery-Spaniol | Geschäftsführer(in) | Heusweiler |
| Jacqueline Kühnemann | Geschäftsführer(in) | Hünstetten |
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