Die DSR Asset Management GmbH mit Sitz in Rostock ist auf die Verwaltung und Vermietung von Immobilien spezialisiert. Das Unternehmen erbringt umfassende Facility-Management-Leistungen, die kaufmännische, technische und infrastrukturelle Bewirtschaftung von Immobilien umfassen. Zudem deckt das Leistungsspektrum das Energiemanagement, das Management von Bauprojekten sowie die Instandhaltung und Erstellung von haustechnischen Anlagen ab. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Deutsche Seereederei GmbH eingebunden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Verwaltung und Vermietung von Immobilien, die Erbringung von Facility Management Leistungen, insbesondere kaufmännische, technische und infrastrukturelle Bewirtschaftung von Immobilien, Energiemanagement, Management von Bauprojekten sowie die Instandhaltung und Erstellung von haustechnischen Anlagen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Andreas Klee | Geschäftsführer(in) | Bentwisch |
| Mathias Krause | Geschäftsführer(in) | Hamburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 03.03.2020 | Änderung des Gegenstands | Verwaltung und Vermietung von Immobilien, die Erbringung von Facility Management Leistungen, insbesondere kaufmännische, technische und infrastrukturelle Bewirtschaftung von Immobilien, Energiemanagement, Management von Bauprojekten sowie die Instandhaltung und Erstellung von haustechnischen Anlagen. |
| 03.03.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 26.07.2016 | Firmennamensänderung | DSR Asset Management GmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 25.11.2021 | Kapitalherabsetzung | -1.038.800 € | 1.000.000 € |
| 04.07.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 2.038.800 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | kleine KapG1 | — | 2.255.103 € | — |
| 2023 | kleine KapG1 | 0 € | 2.516.180 € | — |
| 2022 | — | — | 2.626.410 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 134.166 € | 1.374.058 € | — |
| 2014 | — | 0 € | 1.170.691 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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