a) der gemeinsame Einkauf und Verkauf aller Waren, Maschinen, Geräte und Einrichtungen, die für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mitglieder aus dem Bereich der Zahntechnik und der Zahnmedizin notwendig sind; b) der Abschluß von Liefer- und Zahlungsvereinbarungen mit Lieferanten für die Mitglieder sowie die Durchführung von Vermittlungs- und Delkredere-Geschäften mit oder ohne Zentralregulierung; c) der Betrieb einer "Akademie für Umfassende Zahntechnik (AUZ)" zur Weiterbildung und Qualifizierung der Mitglieder; d) die Stärkung und Sicherung der selbständigen Existenz der einzelnen Mitglieder durch geeignete Maßnahmen auf den Gebieten der Betriebsberatung, Betriebsorganisation und Betriebsausstattung sowie sonstige Dienstleistungen zum wirtschaftlichen Nutzen der Mitglieder und Kunden; e) die Durchführung geeigneter Maßnahmen auf dem Gebiet der Werbung, insbesondere Konzeption und Herstellung von gemeinsamer Werbung und Werbemitteln; f) die Forschung auf dem Gebiet der Zahntechnik sowie die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hochschulen, technische Institute und andere geeignete Stellen; g) die Erarbeitung von Qualitätskriterien und Qualitätsstandards und deren Dokumentation; h) Schaffung und Förderung eigener Handelsmarken sowie der Erwerb von Markenschutzrechten; i) alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
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| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 18.01.2011 | Geschäftsanschrift eingetragen | Emscher-Lippe-Straße 5, 45711 Datteln |
| 19.12.2006 | Änderung des Gegenstands | a) der gemeinsame Einkauf und Verkauf aller Waren, Maschinen, Geräte und Einrichtungen, die für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mitglieder aus dem Bereich der Zahntechnik und der Zahnmedizin notwendig sind; b) der Abschluß von Liefer- und Zahlungsvereinbarungen mit Lieferanten für die Mitglieder sowie die Durchführung von Vermittlungs- und Delkredere-Geschäften mit oder ohne Zentralregulierung; c) der Betrieb einer "Akademie für Umfassende Zahntechnik (AUZ)" zur Weiterbildung und Qualifizierung der Mitglieder; d) die Stärkung und Sicherung der selbständigen Existenz der einzelnen Mitglieder durch geeignete Maßnahmen auf den Gebieten der Betriebsberatung, Betriebsorganisation und Betriebsausstattung sowie sonstige Dienstleistungen zum wirtschaftlichen Nutzen der Mitglieder und Kunden; e) die Durchführung geeigneter Maßnahmen auf dem Gebiet der Werbung, insbesondere Konzeption und Herstellung von gemeinsamer Werbung und Werbemitteln; f) die Forschung auf dem Gebiet der Zahntechnik sowie die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hochschulen, technische Institute und andere geeignete Stellen; g) die Erarbeitung von Qualitätskriterien und Qualitätsstandards und deren Dokumentation; h) Schaffung und Förderung eigener Handelsmarken sowie der Erwerb von Markenschutzrechten; i) alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |
| 24.09.2003 | Firmenname eingetragen | VUZ Vereinigung Umfassende Zahntechnik eG |
| 24.09.2003 | Sitz eingetragen | Datteln |
| 24.09.2003 | Gegenstand eingetragen | a) der gemeinsame Einkauf und Verkauf aller Waren, Maschinen, Geräte und Einrichtungen, die für das Gewerbe und die Wirtschaft der Mitglieder aus dem Bereich der Zahntechnik und der Zahnmedizin notwendig sind; b) der Abschluß von Liefer- und Zahlungsvereinbarungen mit Lieferanten für die Mitglieder sowie die Durchführung von Vermittlungs- und Delkredere-Geschäften mit oder ohne Zentralregulierung; c) der Betrieb einer "Akademie für Umfassende Zahntechnik (AUZ)" zur Weiterbildung und Qualifizierung der Mitglieder; d) die Stärkung und Sicherung der selbständigen Existenz der einzelnen Mitglieder durch geeignete Maßnahmen auf den Gebieten der Betriebsberatung, Betriebsorganisation und Betriebsausstattung sowie sonstige Dienstleistungen zum wirtschaftlichen Nutzen der Mitglieder und deren Kunden; e) die Durchführung geeigneter Maßnahmen auf dem Gebiet der Werbung, insbesondere Konzeption und Herstellung von gemeinsamer Werbung und Werbemitteln; f) die Forschung auf dem Gebiet der Zahntechnik sowie die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hochschulen, technische Institute und andere geeignete Stellen; g) die Erarbeitung von Qualitätskriterien und Qualitätsstandards und deren Dokumentation; h) Schaffung und Förderung eigener Handelsmarken sowie der Erwerb von Markenschutzrechten; i) alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, sofern dies im Interesse der Mitglieder ist. Die Genossenschaft kann Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 (2) GenG übernehmen. |
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Karl-Heinz Froesch | Vorstand | Alter 80 | Bonn |
| Klaus Strunk | Vorstand | Alter 74 | Siegen |