Oberlin Werkstaetten gGmbH, based in Potsdam, is a recognised workshop for disabled people and its sole shareholder is Verein Oberlinhaus, Potsdam. The company operates four owned sites, three rented sites in Potsdam, one site each in Michendorf and Berlin as well as several external workplaces and provides 412 places in the work and vocational training area and 50 places in the support and employment area. The workshop fulfils its integration mandate mainly under SGB III, IX and XII and provides services including production and catering; revenue amounted to €12.6m in 2024. In the 2024 financial year the company achieved a net profit of €677,116.65 and an EBITDA of €1,322k with an EBITDA margin of 10.4%, while liquidity (current ratio II) was around 362%.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - mildtätige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung solcher Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung, Unterhaltung und Ausbau von Werkstätten für behinderte Menschen. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, die nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes förderungsfähig sind und Personen Arbeitsplätze bieten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, ferner um Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von behinderten Menschen dienen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar gefördert werden kann. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich anderer Unternehmen oder solche Unternehmen sowie Hilfe- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die vorgenannten Zwecke können auch gemäß Abgabenordnung durch Weitergabe von Mitteln oder durch den Einsatz von Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Abgabenordnung verwirklicht werden. Ferner kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft verfolgen. Die Zwecke der Gesellschaft können dabei insbesondere auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch planmäßiges Zusammenwirken mit Gesellschaften des Konzernverbundes des Verein Oberlinhaus erfolgen. Diese steuerbegünstigten Körperschaften, die jeweils die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen, werden in einer dieser Satzung separat beigefügten und jeweils aktualisierten Anlage 1, die nicht formeller Satzungsbestandteil ist, namentlich aufgeführt. Änderungen der Anlage 1 sind von der Geschäftsführung unverzüglich dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das arbeitsteilige planmäßige Zusammenwirken und die Kooperationsleistungen können insbesondere aber nicht ausschließlich durch gegenseitigen Austausch: - von Serviceleistungen, in Form von Werk-, Dienst- und Verwaltungsleistungen die insbesondere, aber nicht ausschließlich - pacht und mietweise Überlassung von Immobilien, sowie deren Pflege, Erhalt und Weiterentwicklung - Darlehensgewährungen - wechselseitiger Inanspruchnahme von Managementleistungen, insbesondere Leistungen der Geschäftsführung und die Personalgestellung der Geschäftsführung, Beratungsleistungen einschließlich juristischer Beratung, - Finanzen und Finanzdienstleistungen ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG, Leistungen Rechnungswesens, sowie Leistungen des Controllings und der Revision, - Personalverwaltung und -gewinnung inkl. Mitarbeiterqualifizierung und -fortbildung, - Leistungen der (Informations-)Technologie sowie damit artverwandte Tätigkeiten - Warenlieferungen (einschließlich von Leistungen aus Bereitstellung von Strom, (Warm-)Wasser aus Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, BHKW oder sonstigen dezentralen Energieanlagen) erfolgen.
Converted using the official Destatis and Eurostat correspondence tables; ISIC Rev. 4 is the United Nations' international industry classification.
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Source: German Commercial Register (Handelsregister) Potsdam Local Court, HRB 5325 (as of 31 October 2026)
| Name | Type | City |
|---|---|---|
| Matthias Fichtmüller | Geschäftsführer(in) | Schwielowsee |
| Daniel Klappenbach | Geschäftsführer(in) | Potsdam |
Source: German Commercial Register (Handelsregister) Potsdam Local Court, HRB 5325 (as of 31 October 2026)
| Date | Event Type | Event |
|---|---|---|
| 23.04.2025 | Business Purpose Update | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - mildtätige - Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung solcher Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Jugendhilfe, - die Förderung des Wohlfahrtswesens, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung, Unterhaltung und Ausbau von Werkstätten für behinderte Menschen. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, die nach den Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes förderungsfähig sind und Personen Arbeitsplätze bieten, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, ferner um Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, die der Eingliederung von behinderten Menschen dienen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar gefördert werden kann. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich anderer Unternehmen oder solche Unternehmen sowie Hilfe- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten. Die vorgenannten Zwecke können auch gemäß Abgabenordnung durch Weitergabe von Mitteln oder durch den Einsatz von Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Abgabenordnung verwirklicht werden. Ferner kann die Gesellschaft ihre Zwecke auch im Sinne des § 57 Abs. 3 Abgabenordnung durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft verfolgen. Die Zwecke der Gesellschaft können dabei insbesondere auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) und durch planmäßiges Zusammenwirken mit Gesellschaften des Konzernverbundes des Verein Oberlinhaus erfolgen. Diese steuerbegünstigten Körperschaften, die jeweils die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen, werden in einer dieser Satzung separat beigefügten und jeweils aktualisierten Anlage 1, die nicht formeller Satzungsbestandteil ist, namentlich aufgeführt. Änderungen der Anlage 1 sind von der Geschäftsführung unverzüglich dem für die Gesellschaft zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das arbeitsteilige planmäßige Zusammenwirken und die Kooperationsleistungen können insbesondere aber nicht ausschließlich durch gegenseitigen Austausch: - von Serviceleistungen, in Form von Werk-, Dienst- und Verwaltungsleistungen die insbesondere, aber nicht ausschließlich - pacht und mietweise Überlassung von Immobilien, sowie deren Pflege, Erhalt und Weiterentwicklung - Darlehensgewährungen - wechselseitiger Inanspruchnahme von Managementleistungen, insbesondere Leistungen der Geschäftsführung und die Personalgestellung der Geschäftsführung, Beratungsleistungen einschließlich juristischer Beratung, - Finanzen und Finanzdienstleistungen ausschließlich unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Nr. 5 KWG, Leistungen Rechnungswesens, sowie Leistungen des Controllings und der Revision, - Personalverwaltung und -gewinnung inkl. Mitarbeiterqualifizierung und -fortbildung, - Leistungen der (Informations-)Technologie sowie damit artverwandte Tätigkeiten - Warenlieferungen (einschließlich von Leistungen aus Bereitstellung von Strom, (Warm-)Wasser aus Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, BHKW oder sonstigen dezentralen Energieanlagen) erfolgen. |
| 30.12.2020 | Gesellschaftsvertrag amended | Gesellschaftsvertrag |
| 19.12.2016 | Company Name Change | Oberlin Werkstätten gGmbH |
| Date | Type | Change | Total Capital |
|---|---|---|---|
| 05.05.2006 | Share Capital Set | — | 50.000 DM |
Source: German Commercial Register (Handelsregister) Potsdam Local Court, HRB 5325 (as of 31 October 2026)
| Year | Revenue | Profit | Balance | Employees |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis€13.1M2 | €689,505 | €18,686,520 | — |
| 2023 | Rohergebnis€11.1M2 | €12,521 | €16,981,607 | — |
| 2022 | Rohergebnis€10.6M2 | €582,231 | €17,965,530 | — |
| 2021 | €9,342,533 | €582,340 | €13,644,129 | — |
| 2020 | €7,499,884 | €344,883 | €12,938,564 | — |
| 2019 | €7,437,345 | €542,741 | €12,748,243 | — |
| 2018 | €6,884,167 | €387,792 | €14,491,416 | — |
| 2017 | €6,678,891 | €477,944 | €14,391,434 | — |
| 2016 | €6,439,019 | €443,038 | €14,494,735 | — |
| 2015 | €6,055,786 | €550,474 | €14,261,487 | — |
1 Small companies are not required to publish a profit-and-loss statement (§ 326 (1) HGB). The figure shown is the statutory ceiling under § 267 HGB where the balance-sheet total makes it binding — a company may exceed at most one of the three size criteria.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
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Source: German Commercial Register (Handelsregister) Potsdam Local Court, HRB 5325 (as of 31 October 2026)
| Cost type | Amount | Share |
|---|---|---|
| Personnel Costs | €9,707,881 | 91.3% |
| Depreciation | €881,822 | 8.3% |
| Interest & Similar | €45,531 | 0.4% |