NORDAKADEMIE is a non-profit stock corporation and private university with locations in Elmshorn and Hamburg. The company offers dual bachelor's degree programs as well as extra-occupational master's programs, continuing education modules, and certificate courses. The university cooperates closely with companies to meet the demand for skilled workers through practice-oriented education. Additionally, the company operates its own infrastructure facilities such as student dormitories and canteens to support university operations. The company is a small company under § 267 (1) HGB and is therefore not required to publish a profit-and-loss statement.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung von 1. Wissenschaft und Forschung; 2. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. der Studentenhilfte; 3. von Kunst und Kultur; 4. des Wohlfahrtswesens. Darüber hinaus die Beschafftung von Mitteln für die Förderung der steuerbegünstigten Zwecke nach Ziff. 1 bis 3 durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung durchführen; sie kann sämtliche Tätigkeiten ausüben, die ihren Zweck dienlich und sie zu fördern geeignet sind. Die oben unter Ziff. 1. und 2. genannten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer staatlich anerkannten Fachhochschule im Sinne de Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein, durch die Vergabe von Stipendien und durch den Betrieb von Einrichtungen, die mit dem Betrieb einer Hochschule zusammenhängen. Hierfür kann die Gesellschaft entsprechende Zweckbetriebe einrichten. Die oben unter Ziff. 2. genannten Zwecke werden außerdem insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Wohnheimen für Studenten (Studentenwohnheime). Die oben unter Ziff. 3. genannten Zwecke werden insbesondere verwirklich durch die ideelle und finanzielle Förderung von kulturellen Einrichtungen und kulturellen Veranstaltungen sowie die ideelle und finanzielle Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. Die oben unter Ziff. 4. genannten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Mensen für Studenten. Zur Verwirklichung des unter Ziff. 5 genannten Zwecks darf die Gesellschaft im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen, insbesondere auf der Grundlage von § 58 Nr. 1 AO, gemeinnützige Stiftungen oder andere gemeinnützige Körperschaften laufend für deren satzungsmäßige gemeinnützige Zwecke unterstützen. Dabei sollen einzelne, mehrere oder sämtliche der unter Ziff. 1 bis 3 genannten Zwecke gefördert werden, und zwar im Fall 1. von Wissenschaft und Forschung insbesondere zum Zwecke der Förderung eigener operativer Projekte der Körperschaft, darunter z.B. Forschungsprojekte, die Veranstaltung von wissenschaftlichen Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Symposien, die Entwicklung neuartiger Lehr- und Lernformen und internationale Kooperationen sowie darüber hinaus insbesondere der Finanzierung von Forschungsprojekten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen; 2. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe insbesondere zum Zwecke der Förderung eigener operativer Projekte der Körperschaft, darunter z.B. die Ausrichtung von Vorbereitungskursen für Studienbewerber und die Ausrichtung von Wettbewerben, sowie darüber hinaus insbesondere der Finanzierung von Projekten an Schulen, der Finanzierung von Förderprogrammen und von Kooperationen mit Schulen; 3. von Kunst und Kultur insbesondere zum Zwecke der Förderung eigener operativer Projekte der Körperschaft, darunter z.B. die Ausrichtung von Ausstellungen und die Vergabe von Kulturpreisen, sowie darüber hinaus insbesondere der Förderung von kulturellen Einrichtungen und kulturellen Veranstaltungen sowie der finanziellen und ideellen Förderung der Tätigkeit von steuerbegünstigten Kunst-, Musik- und Kultureinrichtungen, insb. im Bereich der Jugend- und Nachwuchsarbeit.
Converted using the official Destatis and Eurostat correspondence tables; ISIC Rev. 4 is the United Nations' international industry classification.
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Source: German Commercial Register (Handelsregister) Pinneberg Local Court, HRB 1682 (as of 30 October 2026)
| Name | Type | City |
|---|---|---|
| Anke Vogler | Vorstand | Tornesch |
| Stefan Wiedmann | Vorstand | Neunkirchen-Seelscheid |
Source: German Commercial Register (Handelsregister) Pinneberg Local Court, HRB 1682 (as of 30 October 2026)
| Date | Event Type | Event |
|---|---|---|
| 01.03.2021 | Satzung amended | Satzung |
| 07.09.2017 | Company Name Change | NORDAKADEMIE gemeinnützige Aktiengesellschaft Hochschule der Wirtschaft |
| 07.09.2017 | Business Purpose Update | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung von 1. Wissenschaft und Forschung; 2. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. der Studentenhilfte; 3. von Kunst und Kultur; 4. des Wohlfahrtswesens. Darüber hinaus die Beschafftung von Mitteln für die Förderung der steuerbegünstigten Zwecke nach Ziff. 1 bis 3 durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen der Aus-, Fortund Weiterbildung durchführen; sie kann sämtliche Tätigkeiten ausüben, die ihren Zweck dienlich und sie zu fördern geeignet sind. Die oben unter Ziff. 1. und 2. genannten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer staatlich anerkannten Fachhochschule im Sinne de Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein, durch die Vergabe von Stipendien und durch den Betrieb von Einrichtungen, die mit dem Betrieb einer Hochschule zusammenhängen. Hierfür kann die Gesellschaft entsprechende Zweckbetriebe einrichten. Die oben unter Ziff. 2. genannten Zwecke werden außerdem insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Wohnheimen für Studenten (Studentenwohnheime). Die oben unter Ziff. 3. genannten Zwecke werden insbesondere verwirklich durch die ideelle und finanzielle Förderung von kulturellen Einrichtungen und kulturellen Veranstaltungen sowie die ideelle und finanzielle Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten. Die oben unter Ziff. 4. genannten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Mensen für Studenten. Zur Verwirklichung des unter Ziff. 5 genannten Zwecks darf die Gesellschaft im Rahmen des gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen, insbesondere auf der Grundlage von § 58 Nr. 1 AO, gemeinnützige Stiftungen oder andere gemeinnützige Körperschaften laufend für deren satzungsmäßige gemeinnützige Zwecke unterstützen. Dabei sollen einzelne, mehrere oder sämtliche der unter Ziff. 1 bis 3 genannten Zwecke gefördert werden, und zwar im Fall 1. von Wissenschaft und Forschung insbesondere zum Zwecke der Förderung eigener operativer Projekte der Körperschaft, darunter z.B. Forschungsprojekte, die Veranstaltung von wissenschaftlichen Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Symposien, die Entwicklung neuartiger Lehr- und Lernformen und internationale Kooperationen sowie darüber hinaus insbesondere der Finanzierung von Forschungsprojekten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen; 2. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe insbesondere zum Zwecke der Förderung eigener operativer Projekte der Körperschaft, darunter z.B. die Ausrichtung von Vorbereitungskursen für Studienbewerber und die Ausrichtung von Wettbewerben, sowie darüber hinaus insbesondere der Finanzierung von Projekten an Schulen, der Finanzierung von Förderprogrammen und von Kooperationen mit Schulen; 3. von Kunst und Kultur insbesondere zum Zwecke der Förderung eigener operativer Projekte der Körperschaft, darunter z.B. die Ausrichtung von Ausstellungen und die Vergabe von Kulturpreisen, sowie darüber hinaus insbesondere der Förderung von kulturellen Einrichtungen und kulturellen Veranstaltungen sowie der finanziellen und ideellen Förderung der Tätigkeit von steuerbegünstigten Kunst-, Musik- und Kultureinrichtungen, insb. im Bereich der Jugend- und Nachwuchsarbeit. |
| Date | Type | Change | Total Capital |
|---|---|---|---|
| 07.01.2011 | Capital Increase | +999.600 € | 6.261.780 € |
| 14.11.2007 | Capital Increase | +570.180 € | 5.262.180 € |
| 16.08.2007 | Capital Increase | +1.530.000 € | 4.692.000 € |
Source: German Commercial Register (Handelsregister) Pinneberg Local Court, HRB 1682 (as of 30 October 2026)
| Year | Revenue | Profit | Balance | Employees |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | Rohergebnis€10.6M2 | €654,404 | €38,811,743 | — |
| 2024 | Rohergebnis€9.3M2 | -€327,823 | €38,735,303 | — |
| 2023 | Rohergebnis€8.7M2 | -€1,577,069 | €38,878,075 | — |
| 2022 | Rohergebnis€8.4M2 | -€2,799,368 | €40,675,050 | — |
| 2021 | Rohergebnis€13.6M2 | €2,656,110 | €43,808,551 | — |
| 2020 | Rohergebnis€14.9M2 | €4,713,939 | €40,918,870 | — |
| 2019 | Rohergebnis€12.6M2 | €2,426,290 | €35,690,523 | — |
| 2018 | Rohergebnis€11.7M2 | €1,768,164 | €32,324,250 | — |
| 2017 | Rohergebnis€12.6M2 | €738,379 | €30,134,979 | — |
| 2016 | — | €2,718,946 | €29,235,853 | — |
1 Small companies are not required to publish a profit-and-loss statement (§ 326 (1) HGB). The figure shown is the statutory ceiling under § 267 HGB where the balance-sheet total makes it binding — a company may exceed at most one of the three size criteria.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
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Source: German Commercial Register (Handelsregister) Pinneberg Local Court, HRB 1682 (as of 30 October 2026)
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| Cost type | Amount | Share |
|---|---|---|
| Personnel Costs | €7,902,544 | 90.6% |
| Depreciation | €822,379 | 9.4% |