Die Lebenshilfe Brakel Wohnen Bildung Freizeit gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Brakel; Gesellschafter ist zu 100 % die Lebenshilfe Kreisvereinigung Hoexter e.V. Im Geschäftsjahr 2024 bot die Gesellschaft im Kreis Höxter umfassende soziale Dienstleistungen an, darunter sechs Wohnstätten mit insgesamt 138 Plätzen, Ambulant Begleitetes Wohnen für 187 Personen sowie intensiv ambulant unterstützte Wohngemeinschaften für 60 Personen. Zudem betreibt die Lebenshilfe Brakel zwei Förderschulen mit 184 Schülerinnen und Schülern, einen Pflegedienst, der 652 Kunden versorgte, und verschiedene familienunterstützende Dienste (im Jahr 2024 wurden 322 Kunden unterstützt). Die Finanzierungen der Leistungen erfolgen überwiegend durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Pflegekassen und örtliche Jugend- bzw. Sozialhilfeträger.
1. Zweck der Gesellschaft sind die folgenden gemeinnützigen Tätigkeiten: a) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO b) Förderung der Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO c) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO d) Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO e) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO f) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 18 AO g) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 25 AO. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen, Diensten und das Vorhalten von Angeboten für Personen jeglicher Altersstufen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hierzu gehören insbesondere ambulante Pflegedienste, Kinder- und Jugendhil-fe sowie familienunterstützende Dienste. 3. Der Satzungszweck wird weiterhin verwirklicht, insbesondere durch die Bereitstellung von Wohnraum in besonderen Wohnformen, insbesondere in Wohnheimen, Wohngemeinschaften und ähnlichem, inkl. der Zurverfügungstellung von Kost und Logie, in besonderem Maße für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen. Mindestens 2/3 der Leistungen werden an Personen i. S. d. § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich Hilfebedürftigen i. S. d. § 53 Nr. 2 AO sind, erbracht. 4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jerome Major | Geschäftsführer(in) | Leopoldshöhe |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 17.12.2020 | Änderung der Geschäftsanschrift | Brunnenallee 69, 33034 Brakel |
| 17.12.2020 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft sind die folgenden gemeinnützigen Tätigkeiten: a) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO b) Förderung der Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO c) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO d) Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO e) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO f) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 18 AO g) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 25 AO. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen, Diensten und das Vorhalten von Angeboten für Personen jeglicher Altersstufen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hierzu gehören insbesondere ambulante Pflegedienste, Kinder- und Jugendhil-fe sowie familienunterstützende Dienste. 3. Der Satzungszweck wird weiterhin verwirklicht, insbesondere durch die Bereitstellung von Wohnraum in besonderen Wohnformen, insbesondere in Wohnheimen, Wohngemeinschaften und ähnlichem, inkl. der Zurverfügungstellung von Kost und Logie, in besonderem Maße für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen. Mindestens 2/3 der Leistungen werden an Personen i. S. d. § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich Hilfebedürftigen i. S. d. § 53 Nr. 2 AO sind, erbracht. 4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter. |
| 17.12.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 02.11.2004 | Kapitalherabsetzung | -72.100 € | 127.900 € |
| 13.11.2003 | Stammkapital festgesetzt | — | 200.000 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 29.021.895 € | 1.242.108 € | 28.378.700 € | — |
| 2023 | 26.252.568 € | 746.188 € | 26.544.318 € | — |
| 2022 | 23.860.070 € | 545.780 € | 25.145.737 € | — |
| 2021 | 20.992.523 € | 636.382 € | 23.348.874 € | — |
| 2020 | 18.695.391 € | 176.875 € | 22.955.720 € | — |
| 2019 | 17.014.415 € | 490.263 € | 22.461.118 € | — |
| 2018 | 15.250.772 € | 391.550 € | 20.540.079 € | — |
| 2017 | 14.712.392 € | 902.104 € | 19.341.456 € | — |
| 2016 | 13.540.900 € | 866.940 € | 18.602.094 € | — |
| 2015 | 13.089.969 € | 510.716 € | 17.887.196 € | — |
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KinderWege gGmbH
Lübeck · Jugendarbeit (auch Jugendsozialarbeit)
SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen GmbH
Bad Wimpfen · Sonstiges Sozialwesen a. n. g. (ohne Jugendarbeit und soziale Beratungsdienste)
Kinder- und Jugendhilfe FLOW gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Jugendhilfeprojekte
Bottrop · Erziehungsberatung
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 21.367.025 € | 92.3% |
| Abschreibungen | 1.716.623 € | 7.4% |
| Zinsen u. ä. | 67.957 € | 0.3% |
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