Die Evangelische Jugendhilfe Osnabrueck gemeinnuetzige GmbH mit Sitz in Osnabrueck fördert Jugend- und Altenhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Erziehung, Volks- und Berufsbildung und Gesundheitswesen im Sinne des § 53 AO. Sie unterhält stationäre, teilstationäre und ambulante Einrichtungen und bietet erzieherische und therapeutische Hilfen, Jugendberufshilfe sowie eine Eltern-Kind-Betreuung an; Kindertagesstätten können betrieben werden. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Gesellschaft umsatzbereinigt 23.923 T€ und beschäftigte im Jahresdurchschnitt 456 Mitarbeiter (282,5 Vollkräfte). Die Gesellschaft ist seit 2016 mehrheitlich im Besitz der DIOS - Diakonie Osnabrueck Stadt und Land gGmbH und wird in deren Konzernabschluss einbezogen.
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere in Stadt und Land- kreis Osnabrück im Sinne des § 53 AO. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Einrichtungen auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Diesen werden in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen erzieherische und therapeutische Hilfen angeboten sowie Angebote der Jugendberufshilfe vorgehalten, wenn insbesondere deren Erziehung, angemessene Betreuung und Förderung durch die Angehörigen nicht wahrgenommen wird oder gewährleistet ist. In diesem Rahmen wird auch eine Eltern-Kind-Betreuung betrieben, mit dessen Hilfe Eltern Unterstützung in der vorsorgenden und fördernden Erziehung ihrer Kinder gewährt wird. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft auch Kindertagesstätten betreiben 3.Der Gesellschaftszweck wird gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht durch Mittelbeschaffung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Frank Becker | Geschäftsführer(in) | Freudenberg |
| Friedemann Pannen | Geschäftsführer(in) | Osnabrück |
| Stephan Wilinski | Geschäftsführer(in) | Osnabrück |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 31.10.2016 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Hilfe für Menschen mit Behinderungen, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere in Stadt und Land- kreis Osnabrück im Sinne des § 53 AO. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Einrichtungen auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Diesen werden in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen erzieherische und therapeutische Hilfen angeboten sowie Angebote der Jugendberufshilfe vorgehalten, wenn insbesondere deren Erziehung, angemessene Betreuung und Förderung durch die Angehörigen nicht wahrgenommen wird oder gewährleistet ist. In diesem Rahmen wird auch eine ElternKind-Betreuung betrieben, mit dessen Hilfe Eltern Unterstützung in der vorsorgenden und fördernden Erziehung ihrer Kinder gewährt wird. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft auch Kindertagesstätten betreiben 3.Der Gesellschaftszweck wird gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht durch Mittelbeschaffung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden |
| 31.10.2016 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 10.03.2014 | Änderung des Gegenstands | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. Die Gesellschaft erfüllt den Zweck als Dienst christlicher Nächstenliebe auf der Grundlage des Evangeliums im Sinne evangelischer Diakonie als Wesensund Lebensäußerung der Kirche. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Einrichtungen auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Diesen werden in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen erzieherische und therapeutische Hilfen angeboten sowie Angebote der Jugendberufshilfe vorgehalten, wenn insbesondere deren Erziehung, angemessene Betreuung und Förderung durch die Angehörigen nicht wahrgenommen wird oder gewährleistet ist. In diesem Rahmen wird auch Eltern-KindBetreuung betrieben, mit dessen Hilfe Eltern Unterstützung in der versorgenden und fördernden Erziehung ihrer Kinder gewährt wird. Zur Erreichung des Gesellschaftszweckes kann die Gesellschaft auch Kindertagesstätten betreiben. 3. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 1. genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Solche Mittel wird die Gesellschaft an die vorgenannten steuerbegünstig-ten Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig die Diakoniewerk Osnabrück gemeinnützige GmbH und ihre verbundenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 13.08.2010 | Kapitalerhöhung | +25.000 € | 50.000 € |
| 15.07.2010 | Kapitalherabsetzung | -25.000 € | 25.000 € |
| 31.08.2007 | Kapitalerhöhung | +25.000 € | 50.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 23.099.382 € | 923.051 € | 12.657.444 € | — |
| 2022 | 20.350.041 € | 376.508 € | 11.834.048 € | — |
| 2021 | 19.515.836 € | 770.413 € | 11.262.640 € | — |
| 2020 | 18.687.730 € | 571.641 € | 10.562.023 € | — |
| 2019 | 17.125.482 € | 436.701 € | 9.991.247 € | — |
| 2018 | 16.368.552 € | 443.600 € | 8.845.886 € | — |
| 2017 | 15.187 € | 367 € | 8.312 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 18.961.985 € | 97.8% |
| Abschreibungen | 418.461 € | 2.2% |
| Zinsen u. ä. | 5.383 € | 0.0% |
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