Betreiber von Akutkrankenhäusern, einem Altenpflegeheim und einer Krankenhausapotheke in der Region Osnabrück, eingebunden in den Verbund der Niels-Stensen-Kliniken.
Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe von KI erstellt. Siehe unseren Hinweis zur Datenqualität. Fehler melden?
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.11.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 15.12.2021 | Änderung des Gegenstands | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens sowie die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche. (2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von (Akut-) Krankenhäusern und den hiermit verbundenen stationären, teilstationären und ambulanten Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen und den Betrieb von medizinischen Versorgungszentren sowie durch die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit mindestens einer weiteren Körperschaft, vornehmlich mit der NielsStensen-Kliniken GmbH und deren verbundenen Unternehmen (Klinikum St. Georg GmbH, Medizinische Versorgungszentren Niels-Stensen-Kliniken GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Bramsche GmbH, Niels-Stensen-Kliniken ElisabethKrankenhaus Thuine GmbH, NielsStensen-Kliniken Marienhospital AnkumBersenbrück GmbH, Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Osnabrück GmbH, Niels Stensen Pflegezentrum GmbH, NielsStensen-Kliniken Servicegesellschaft mbH, Niels-Stensen-Kliniken St. Vinzenz-Hospital Haselünne GmbH), die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt / erfüllen und insbesondere die gemeinnützigen Zwecke Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Altenhilfe und der Wohlfahrtspflege verfolgt / verfolgen. Das planmäßige Zusammenwirken kann für diesen Fall unter anderem durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel Dienst- und Beratungsleistungen, erfolgen. Zudem erfolgt das planmäßige Zusammenwirken durch die Inanspruchnahme von Funktionsund Unterstützungsleistungen wie zum Beispiel Managementleistungen, Personaldienstleistungen, von ausgearbeiteten Lösungen und Konzepten im Bereich der Medizintechnik und Informationstechnologie sowie den Bezug der damit verbundenen Dienstleistungen, von Leistungen im Bereich des Rechnungswesens (insbesondere der Finanzbuchhaltung) sowie der Planung, Steuerung und Kontrolle von Unternehmensbereichen (Controlling), der Entgegennahme von Einkaufs-, Apothekenund Laborleistungen sowie Leistungsbezügen in der Gebäudereinigung und der Versorgung mit Strom und Gas, der Beratung in Bereichen der Energieversorgung sowie in Form von Planung und Umsetzung von Projekten zur Energie- und Medienversorgung. (4) Ebenso kann der Satzungszweck durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften im Sinne des § 57 Abs. 4 AO verwirklicht werden. (5) Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. (6) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. (7) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) eigene Rechtsträger gründen b) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen c) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen d) Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte wahrnehmen lassen. |
| 15.12.2021 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
Bitte melden Sie sich an, um diesen Inhalt zu sehen.
Bitte anmelden um Daten herunterzuladen
Melden Sie sich an, um die detaillierte Entwicklung des Gehalts und Kosten einzusehen.