Die Powerphase GmbH mit Sitz in Hainburg ist auf die Planung, Projektierung, Wartung und Reparatur von Stromversorgungsanlagen, Batterieanlagen und Generatoren spezialisiert. Das Unternehmen entwickelt zudem Softwarelösungen, insbesondere für die Anbindung von unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV). Zum Leistungsspektrum gehören darüber hinaus die Schulung von Anlagenbetreibern sowie der nationale und internationale Handel mit elektrotechnischen Geräten. Das Unternehmen agiert als spezialisierter Dienstleister und Systemanbieter in der Elektrotechnikbranche. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Durchführung von Planungs-, Projektierungs-, Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten von Stromversorgungsanlagen, Batterieanlagen und Generatoren sowie Softwareentwicklung, insbesondere für USV-Anbindung. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Schulung der Betreiber der vorgenannten Anlagen und Techniken, der Handel und Vertrieb von elektrotechnischen Geräten und Systemen, und zwar auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 43935 (Stand 23. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Karl Sendel | Geschäftsführer(in) | Hanau |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 43935 (Stand 23. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis272 Tsd. €2 | 12.114 € | 200.562 € | — |
| 2023 | 416.839 € | 6.289 € | 207.523 € | — |
| 2022 | 396.571 € | 6.538 € | 197.957 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 5.014 € | 224.738 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 33.231 € | 188.945 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 725 € | 132.314 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 4.227 € | 153.690 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | — | 123.860 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | — | 134.315 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 4.755 € | 133.255 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 43935 (Stand 23. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 164.693 € | 84.5% |
| Abschreibungen | 30.256 € | 15.5% |
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Quelle: Unternehmensregister