1. Betrieb eines gemeinnützigen Berufsförderungswerkes als ein soziales Dienstleistungsunternehmen. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Gesellschaftszwecke sind die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. 4. Die Gesellschaftszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen, die der Fürsorge für hilfsbedürftige Menschen i.S.d. § 53 AO dienen sowie durch die Unterhaltung einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation für stationäre und ambulante Leistungen im Sinne des § 35 SGB IX (Stand: 14.Dez.2012). Hierbei werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen und wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Die Gesellschaftszwecke werden auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO für die in § 3 Abs. 3 dieser Satzung genannten Zwecke. 5. Soweit Maßnahmeplätze durch den im Absatz 4 genannten Personenkreis nicht ausgelastet sind, können nichtbehinderte Menschen zur beruflichen Qualifizierung aufgenommen werden. Die Aufnahme behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen hat Vorrang. 6. Die Gesellschaft kann auch gemeinnützige Tochtergesellschaften errichten. Für deren Zielsetzung gelten jeweils die Absätze 4 und 5 entsprechend.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Susanne Gebauer | Geschäftsführer(in) | Alter 60 | Nürnberg |