NWW Nuernberger Wohn- und Werkstaetten fuer Blinde und Sehbehinderte gGmbH, based in Nuremberg, is a supra-regional non-profit social enterprise that cares for, supports, employs and provides services for blind and visually impaired adults with additional disabilities. At its Nuremberg-Langwasser site the company operates four subunits with a total of 174 places (60 workshop, 42 residential unit 1, 36 day centre, 36 residential unit 2) and reported an occupancy of 184 persons as of 31/12/2024. In 2024 the company recorded operating revenues and income of €12.47 million and a net loss of €269,271.06. The operating model is funded mainly by fees from social benefit providers; the workshop generated production and service revenues of TEUR 137 and the company employed on average 164 staff (126 full-time equivalents).
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist . die Förderung der Behindertenhilfe; . die Förderung von Kunst und Kultur; . die Förderung der Berufsbildung; . die Förderung des Wohlfahrtswesens; . die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und . die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch . die Errichtung, den Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für behinderte Menschen, von Förderstätten und Heimen bzw. sonstigen Wohnstätten durch die Vorhaltung von ambulanten Angeboten und anderen auf den Sozialgesetzbüchern IX und XII basierenden Dienstleistungen und Einrichtungen - insbesondere für erwachsen Blinde und Sehbehinderte mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen. Es werden unter anderem kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen) im Sinne des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes- WBVG an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO angeboten. Eine Erweiterung der Teilhabe am Arbeitsleben kann auch als sog. "anderer Leistungsanbieter" gem. § 60 SGB IX erfolgen. . Unterstützung, Begleitung, Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, insbesondere erwachsenen Blinden und Sehbehinderten mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen, von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern und von Behörden, Firmen und Institutionen mittels Betrieb eines mobilen Beratungs- , Sozial- und Rehabilitationsdienstes. . Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Erbringung existenzsichernder Leistungen, u.a. auch Leistungen zu Lebensunterhalt. . Freizeitmaßnahmen und andere soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung. . Organisation und Durchführung von öffentlich zugänglichen Kulturveranstaltungen jeder Art. 4. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 5. Die Mittelbeschaffung geschieht zudem durch Spendenentgegennahmen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Solche Mittel kann die Gesellschaft teilweise oder vollständig an die vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig die der Gesellschaft angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 6. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar dienlich sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe betreiben. 7. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, eigene Tochtergesellschaften zu gründen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, welche unmittelbar dem Gesellschaftszweck dienen. 8. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Absatz 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen von Leistungen, insbesondere durch das Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art sowie durch Nutzungsüberlassung, durch Lieferung oder durch Überlassung von Personal. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Verwaltungsleistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. 9. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit der zum Untrnehmensverbund gehörenden Tochter und Beteiligungsgesellschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehört derzeit die folgende Körperschaft: . NWW Soziale Dienste GmbH Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als der genannten Körperschaft eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
Converted using the official Destatis and Eurostat correspondence tables; ISIC Rev. 4 is the United Nations' international industry classification.
This summary was generated with the help of AI. See our Data Quality Notice. Report error?
Source: German Commercial Register (Handelsregister) Nürnberg Local Court, HRB 13896 (as of 3 November 2026)
| Name | Type | City |
|---|---|---|
| Achim Weiskopf | Geschäftsführer(in) | Nürnberg |
Source: German Commercial Register (Handelsregister) Nürnberg Local Court, HRB 13896 (as of 3 November 2026)
| Date | Event Type | Event |
|---|---|---|
| 22.02.2022 | Business Purpose Update | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist . die Förderung der Behindertenhilfe; . die Förderung von Kunst und Kultur; . die Förderung der Berufsbildung; . die Förderung des Wohlfahrtswesens; . die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und . die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch . die Errichtung, den Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für behinderte Menschen, von Förderstätten und Heimen bzw. sonstigen Wohnstätten durch die Vorhaltung von ambulanten Angeboten und anderen auf den Sozialgesetzbüchern IX und XII basierenden Dienstleistungen und Einrichtungen - insbesondere für erwachsen Blinde und Sehbehinderte mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen. Es werden unter anderem kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen) im Sinne des Wohn- und BetreuungsvertragsgesetzesWBVG an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO angeboten. Eine Erweiterung der Teilhabe am Arbeitsleben kann auch als sog. "anderer Leistungsanbieter" gem. § 60 SGB IX erfolgen. . Unterstützung, Begleitung, Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, insbesondere erwachsenen Blinden und Sehbehinderten mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen, von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern und von Behörden, Firmen und Institutionen mittels Betrieb eines mobilen Beratungs- , Sozial- und Rehabilitationsdienstes. . Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Erbringung existenzsichernder Leistungen, u.a. auch Leistungen zu Lebensunterhalt. . Freizeitmaßnahmen und andere soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung. . Organisation und Durchführung von öffentlich zugänglichen Kulturveranstaltungen jeder Art. 4. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die (vergünstigte) Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 5. Die Mittelbeschaffung geschieht zudem durch Spendenentgegennahmen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Solche Mittel kann die Gesellschaft teilweise oder vollständig an die vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig die der Gesellschaft angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 6. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar dienlich sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe betreiben. 7. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, eigene Tochtergesellschaften zu gründen sowie Zweigniederlassungen zu errichten, welche unmittelbar dem Gesellschaftszweck dienen. 8. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Absatz 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen von Leistungen, insbesondere durch das Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art sowie durch Nutzungsüberlassung, durch Lieferung oder durch Überlassung von Personal. Zu den vorgenannten Leistungen gehören vor allem Verwaltungsleistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. 9. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit der zum Untrnehmensverbund gehörenden Tochter und Beteiligungsgesellschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, dazu gehört derzeit die folgende Körperschaft: . NWW Soziale Dienste GmbH Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als der genannten Körperschaft eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen. |
| 22.02.2022 | Gesellschaftsvertrag amended | Gesellschaftsvertrag |
| 21.02.2020 | Business Purpose Update | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Behindertenhilfe; - die Förderung von Kunst und Kultur; - die Förderung der Berufsbildung; - die Förderung des Wohlfahrtswesens; - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und - die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Errichtung, den Betrieb und Unterhalt von Werkstätten für behinderte Menschen, von Förderstätten und Heimen bzw. sonstigen Wohnstätten, durch die Vorhaltung von ambulanten Angeboten und anderen auf den Sozialgesetzbüchern IX und XII basierenden Dienstleistungen und Einrichtungen - insbesondere für erwachsene Blinde und Sehbehinderte mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen. Es werden unter anderem kombinierte Wohn- und Betreuungsangebote (Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen) im Sinne des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes - WBVG an hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO angeboten. Eine Erweiterung der Teilhabe am Arbeitsleben kann auch als sog. "anderer Leistungsanbieter" gem. § 60 SGB IX erfolgen. - Unterstützung, Begleitung, Beratung und Information von Menschen mit Behinderung, insbesondere erwachsenen Blinden und Sehbehinderten mit zusätzlicher Behinderung oder sonstigen Leistungseinschränkungen, von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern und von Behörden, Firmen und Institutionen. - Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Erbringung existenzsichernder Leistungen, u.a. auch Leistungen zum Lebensunterhalt. - Freizeitmaßnahmen und andere soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung. - Organisation und Durchführung von öffentlich zugänglichen Kulturveranstaltungen jeder Art. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2. genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften, die Träger von Einrichtungen des Sozial- und Wohlfahrtswesens sind. Die Mittelbeschaffung geschieht vor allem durch Spendenentgegennahmen sowie aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter. Solche Mittel wird die Gesellschaft vollständig an die vorgenannten steuerbegünstigten Körperschaften weiterleiten, wobei vorrangig die der Gesellschaft angeschlossenen Unternehmen in ihrer Eigenschaft als steuerbegünstigte Körperschaften gefördert werden sollen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. |
| Date | Type | Change | Total Capital |
|---|---|---|---|
| 07.01.2003 | Capital Decrease | -27.000 € | 33.000 € |
| 24.04.2002 | Share Capital Set | — | 60.000 DM |
Source: German Commercial Register (Handelsregister) Nürnberg Local Court, HRB 13896 (as of 3 November 2026)
| Year | Revenue | Profit | Balance | Employees |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | Rohergebnis€12.7M2 | -€57,928 | €14,632,701 | — |
| 2024 | Rohergebnis€11.9M2 | -€269,271 | €15,502,071 | — |
| 2023 | Rohergebnis€11.4M2 | €67,535 | €16,249,679 | — |
| 2022 | Rohergebnis€10.8M2 | €3,938 | €16,075,113 | — |
| 2021 | Rohergebnis€10.7M2 | €253,156 | €16,548,689 | — |
| 2020 | Rohergebnis€10.4M2 | €172,134 | €17,282,882 | — |
| 2019 | Rohergebnis€9.9M2 | €199,868 | €16,938,569 | — |
| 2018 | Rohergebnis€9.6M2 | €372,624 | €17,517,154 | — |
| 2017 | Rohergebnis€9.3M2 | €433,450 | €17,490,791 | — |
| 2016 | Rohergebnis€8.6M2 | €189,609 | €16,961,099 | — |
1 Small companies are not required to publish a profit-and-loss statement (§ 326 (1) HGB). The figure shown is the statutory ceiling under § 267 HGB where the balance-sheet total makes it binding — a company may exceed at most one of the three size criteria.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Sign in to download data
Source: German Commercial Register (Handelsregister) Nürnberg Local Court, HRB 13896 (as of 3 November 2026)
| Cost type | Amount | Share |
|---|---|---|
| Personnel Costs | €10,594,594 | 94.7% |
| Depreciation | €571,003 | 5.1% |
| Interest & Similar | €27,835 | 0.2% |