Die neu-medianet GmbH versorgt Bevölkerung, Handel, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft und öffentliche Einrichtungen mit Kommunikationsdienstleistungen im Rundfunk‑ und Fernsehbereich sowie mit Telekommunikationsdienstleistungen und der Erbringung und Verteilung von Mehrwertdiensten. Sie betreibt Übertragungswege für Telekommunikationsdienstleistungen, erbringt Sprachtelefondienst, errichtet, betreut und bewirtschaftet Kabelfernseh‑ und Rundfunkanlagen und ist berechtigt, eigene Studioanlagen zu errichten und Programme in die eigenen Netze einzuspeisen. Der Kundenstamm besteht im Kabelfernsehbereich überwiegend aus Privatkunden und -haushalten; im Bereich Datenverkehr/Standortvernetzung bestehen die Kundenverhältnisse ausschließlich aus Gewerbekunden, und das Geschäftsgebiet umfasst Neubrandenburg, angrenzende Gemeinden sowie geförderte Breitbandausbaugebiete. Während im Stadtgebiet aufgrund des Wettbewerbs ein sinkender Marktanteil erwartet wird, investiert die Gesellschaft massiv in den geförderten Breitbandausbau (insgesamt TEUR 9.377 Investitionen, davon TEUR 6.105 für den Breitbandausbau im Umland), um in diesen Bereichen Kundenzuwächse zu erzielen.
(1) Die Gesellschaft wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen, insbesondere in Bezug auf den öffentlichen Zweck im Sinne des § 68 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils geltenden Fassung und das öffentliche Interesse tätig. Gleiches gilt für Beteiligungen an Unternehmen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung, des Handels, des Gewerbes, der Industrie, der Landwirtschaft und der öffentlichen Einrichtungen mit Kommunikationsdienstleistungen im Funk- und Fernsehbereich und Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Erbringung und Verteilung von Mehrwertdiensten. (3) Die Gesellschaft betreibt Übertragungswege für Telekommunikationsdienstleistungen, erbringt Sprachtelefondienst, errichtet, betreut und bewirtschaftet Kabelfernseh- und Rundfunkanlagen in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann außerdem im Bereich der Telekommunikation, des Kabelfernseh- und Rundfunknetzes sowie der Infrastruktur anfallende Aufgaben übernehmen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, eigene Studioanlagen zu errichten und zu betreiben, Programme und Sendungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten, zu produzieren und in die eigenen Netze einzuspeisen bzw. sie Dritten zur Verfügung zu stellen. (5) Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört die Erledigung aller mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden und seinen Belangen dienenden Geschäfte auf dem Gebiet der öffentlichen Infrastruktur und der in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Wesentliche Erweiterungen und Einschränkungen der Unternehmensgegenstände der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung der Stadtvertretung Neubrandenburg (§§ 22 Abs. 3 Nr. 10, 69 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 KV M-V). Die Gesellschaft kann zur Erfüllung dieser Aufgaben andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt und die Stadtvertretung Neubrandenburg dem zustimmt (§§ 69 Abs. 2, 71 Abs. 1 Nr. 7 KV M-V).
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Olf Häusler | Geschäftsführer(in) | Neubrandenburg |
| Ingo Meyer | Geschäftsführer(in) | Alt Rehse |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 22.03.2018 | Änderung des Gegenstands | (1) Die Gesellschaft wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen, insbesondere in Bezug auf den öffentlichen Zweck im Sinne des § 68 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils geltenden Fassung und das öffentliche Interesse tätig. Gleiches gilt für Beteiligungen an Unternehmen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung, des Handels, des Gewerbes, der Industrie, der Landwirtschaft und der öffentlichen Einrichtungen mit Kommunikationsdienstleistungen im Funkund Fernsehbereich und Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Erbringung und Verteilung von Mehrwertdiensten. (3) Die Gesellschaft betreibt Übertragungswege für Telekommunikationsdienstleistungen, erbringt Sprachtelefondienst, errichtet, betreut und bewirtschaftet Kabelfernsehund Rundfunkanlagen in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann außerdem im Bereich der Telekommunikation, des Kabelfernseh- und Rundfunknetzes sowie der Infrastruktur anfallende Aufgaben übernehmen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, eigene Studioanlagen zu errichten und zu betreiben, Programme und Sendungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu gestalten, zu produzieren und in die eigenen Netze einzuspeisen bzw. sie Dritten zur Verfügung zu stellen. (5) Zu den Aufgaben der Gesellschaft gehört die Erledigung aller mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden und seinen Belangen dienenden Geschäfte auf dem Gebiet der öffentlichen Infrastruktur und der in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Wesentliche Erweiterungen und Einschränkungen der Unternehmensgegenstände der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung der Stadtvertretung Neubrandenburg (§§ 22 Abs. 3 Nr. 10, 69 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 KV MV). Die Gesellschaft kann zur Erfüllung dieser Aufgaben andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt und die Stadtvertretung Neubrandenburg dem zustimmt (§§ 69 Abs. 2, 71 Abs. 1 Nr. 7 KV M-V). |
| 22.03.2018 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 01.07.2010 | Firmennamensänderung | neu-medianet GmbH |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 10.07.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 300.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 16.021.818 € | 0 € | 104.360.015 € | — |
| 2023 | 15.585.615 € | 0 € | 96.987.037 € | — |
| 2022 | 13.716.083 € | 549.894 € | 86.592.910 € | — |
| 2021 | 11.814.422 € | 27.360 € | 70.818.232 € | — |
| 2020 | 10.228.742 € | 50.276 € | 65.048.033 € | — |
| 2019 | 8.859.149 € | 0 € | 31.332.161 € | — |
| 2018 | 8.220.872 € | 54.671 € | 18.839.545 € | — |
| 2017 | 7.566.528 € | 306.167 € | 15.453.980 € | — |
| 2016 | 7.106.560 € | 521.237 € | 14.207.151 € | — |
| 2015 | 6.661.849 € | 0 € | 11.051.309 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Materialaufwand | 7.687.152 € | 58.0% |
| Abschreibungen | 5.559.570 € | 42.0% |
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