Gegenstand der Gesellschaft ist die Aufbereitung von Abfällen zu Sekundärbrennstoffen (SBS) und Ersatzbrennstoffen (EBS) sowie die Verwertung und Vermarktung der Sekundärbrennstoffe und sonstiger anfallender Wertstoffe. Die ECOWEST übernimmt die Entsorgung gewerblicher Abfälle, führt die Hausmüllentsorgung in den Kreisen Warendorf und Gütersloh durch und erfüllt abfallrechtliche Nachsorge- und Bewirtschaftungsaufgaben für Anlagen der AWG und der GEG. Wesentliche Lieferanten der ECOWEST sind die AWG und die GEG, die zugleich Gesellschafter sind, und die Grundversorgung ist durch langfristige Liefervereinbarungen gesichert. Bei der Kalkulation der Preise für die kommunalen Abfälle ist die Gesellschaft an die Grundsätze des öffentlichen Preisrechts gebunden, wodurch die Preisgestaltung an der Kostendeckung orientiert ist und auskömmliche Gewinne generiert werden.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Aufbereitung von Abfällen zu Sekundärbrennstoffen (SBS) und Ersatzbrennstoffen (EBS). Dazu gehören auch die Verwertung, insbesondere im Sinne einer Vermarktung des SBS und EBS sowie der sonstigen anfallenden Wertstoffe und die Vermittlung von Abfallverbringung. In Erfüllung dieser Aufgaben nimmt die Gesellschaft Aufgaben nach den abfallrechtlichen Bestimmungen wahr. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Aufgaben der Gewerbeabfallentsorgung übernehmen bzw. durchführen sowie die Hausmüllentsorgung in den Kreisen Warendorf und Gütersloh durchführen. Sie kann Nachsorgemaßnahmen sowie Bewirtschaftung von Abfallentsorgungsanlagen durchführen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 8962 (Stand 25. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Herbert Bleicher | Geschäftsführer(in) | Drensteinfurt |
| Frank Hengstermann | Geschäftsführer(in) | Ennigerloh |
| Bernhard Naendrup | Geschäftsführer(in) | Münster |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 8962 (Stand 25. August 2026)
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 10.4.2026 | Auftragnehmer · HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb | — |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis14,6 Mio. €2 | 78.108 € | 8.474.956 € | — |
| 2023 | Rohergebnis14,3 Mio. €2 | 1.036.516 € | 12.535.411 € | — |
| 2022 | Rohergebnis12,7 Mio. €2 | 288.822 € | 8.270.337 € | — |
| 2021 | Rohergebnis12 Mio. €2 | 339.573 € | 8.639.483 € | — |
| 2020 | Rohergebnis12 Mio. €2 | 854.472 € | 6.927.346 € | — |
| 2019 | Rohergebnis12 Mio. €2 | 371.125 € | 6.003.216 € | — |
| 2018 | Rohergebnis10,4 Mio. €2 | 227.722 € | 7.388.065 € | — |
| 2017 | Rohergebnis10,3 Mio. €2 | 424.369 € | 7.240.360 € | — |
| 2016 | Rohergebnis9,7 Mio. €2 | 306.648 € | 6.679.322 € | — |
| 2015 | 23.329.028 € | 47.272 € | 6.260.724 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Münster, HRB 8962 (Stand 25. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 8.044.984 € | 76.3% |
| Abschreibungen | 2.487.705 € | 23.6% |
| Zinsen u. ä. | 9.812 € | 0.1% |
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Quelle: Unternehmensregister