Gegenstand des Unternehmens ist 1. Der Betrieb von Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen zur Förderung der Rindviehzucht durch Einsatz wertvollster Bullen, um a) durch Zuchtprogramme die Leistungen zu steigern; b) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszu nutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Bullen zu steigern; c) durch Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit zu fördern; d) den züchterischen Fortschritt durch Embryotransfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern. 2. Die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht- und Nutzvieh an die Erfordernisse des Marktes durch a) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch rassenspezifische Zuchtplanung, Auswertung von Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführung für Herdbuchtiere; b) Beratung in Fragen der Rinderzucht, der Besamung und des Absatzes; c) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht- und Nutzvieh und Embryonen nach gemeinsamen Verkaufsregeln in Kommission und/oder Eigenhandel; d) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen; e) Unterstützung entsprechender Maßnahmen der zuständigen Ministerien und Landwirtschaftskammern. 3. Die Abgabe von Sperma, Embryonen und sonstigem Besamungszubehör kann auch an Nichtmitglieder erfolgen, sofern es sich auf Geschäfte zur Auslastung vorhandener Kapazitäten bezieht, die für den Einsatz im eigenen Geschäftsbetrieb nicht benötigt werden. 4. Die Genossenschaft ist Zuchtverband im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1012 mit dem Zweck der Förderung der Zucht und Haltung von Milch- und Zweinutzungsrindern in guter Qualität und gutem Rassetyp. Es werden robuste, gesunde und fruchtbare Tiere angestrebt, die somit den Erfordernissen der milchviehhaltenden Betriebe möglichst optimal entsprechen. Die Zucht der Milch- und Zweinutzungsrassen erfolgt gemäß den Tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Rinder-Union West eG, die Satzungsbestandteil sind, sowie des jeweiligen Zuchtprogramms. Bei gefährdeten Rassen steht die Erhaltung der genetischen Vielfalt im Vordergrund. Die Genossenschaft ist weiterhin Besamungsorganisation und Embryotransfereinrichtung nach den Bestimmungen der Richtlinien der Kommission 88/407 EWG bzw. 89/556 EWG. Als Erzeugergemeinschaft für Zuchtrinder arbeitet sie im Sinne des Marktstrukturgesetzes. 5. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Josef Mathweis | Vorstand | Schmallenberg |
| Alfred Bormann | Vorstand | Biesdorf |
| Heinrich Buxtrup | Vorstand | Nottuln |
| Frank Osterhaus | Vorstand | Lengerich |
| Michael Steinmann | Vorstand | Bottrop |
| Robert Knops | Vorstand | Nörvenich |
| Inse-Marie Stalter | Vorstand | Zweibrücken |
| Jens Baltissen | Vorstand | Euskirchen |
| Georg Daamen | Vorstand | Bedburg Hau |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 08.09.2025 | Satzung geändert | Satzung |
| 27.10.2022 | Satzung geändert | Satzung |
| 20.07.2018 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand des Unternehmens ist 1. Der Betrieb von Besamungsstationen und Embryotransfereinrichtungen zur Förderung der Rindviehzucht durch Einsatz wertvollster Bullen, um a) durch Zuchtprogramme die Leistungen zu steigern; b) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszu nutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Bullen zu steigern; c) durch Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit zu fördern; d) den züchterischen Fortschritt durch Embryotransfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern. 2. Die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht- und Nutzvieh an die Erfordernisse des Marktes durch a) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch rassenspezifische Zuchtplanung, Auswertung von Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführung für Herdbuchtiere; b) Beratung in Fragen der Rinderzucht, der Besamung und des Absatzes; c) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht- und Nutzvieh und Embryonen nach gemeinsamen Verkaufsregeln in Kommission und/oder Eigenhandel; d) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen; e) Unterstützung entsprechender Maßnahmen der zuständigen Ministerien und Landwirtschaftskammern. 3. Die Abgabe von Sperma, Embryonen und sonstigem Besamungszubehör kann auch an Nichtmitglieder erfolgen, sofern es sich auf Geschäfte zur Auslastung vorhandener Kapazitäten bezieht, die für den Einsatz im eigenen Geschäftsbetrieb nicht benötigt werden. 4. Die Genossenschaft ist Zuchtverband im Sinne der Verordnung (EU) 2016/1012 mit dem Zweck der Förderung der Zucht und Haltung von Milch- und Zweinutzungsrindern in guter Qualität und gutem Rassetyp. Es werden robuste, gesunde und fruchtbare Tiere angestrebt, die somit den Erfordernissen der milchviehhaltenden Betriebe möglichst optimal entsprechen. Die Zucht der Milchund Zweinutzungsrassen erfolgt gemäß den Tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Rinder-Union West eG, die Satzungsbestandteil sind, sowie des jeweiligen Zuchtprogramms. Bei gefährdeten Rassen steht die Erhaltung der genetischen Vielfalt im Vordergrund. Die Genossenschaft ist weiterhin Besamungsorganisation und Embryotransfereinrichtung nach den Bestimmungen der Richtlinien der Kommission 88/407 EWG bzw. 89/556 EWG. Als Erzeugergemeinschaft für Zuchtrinder arbeitet sie im Sinne des Marktstrukturgesetzes. 5. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. |
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