Die Munich Private Equity Consulting GmbH mit Sitz in Oberhaching ist innerhalb der MPE-Unternehmensgruppe fuer die Vertriebstaetigkeit der von der Munich Private Equity Funds AG (KVG) konzipierten Beteiligungsangebote zustaendig. Im Geschaeftsjahr 2024 erfolgte eine Rueckwirkende Verschmelzung und mehrere Umfirmierungen; die Verschmelzung wurde am 17.09.2024 im Handelsregister eingetragen und wirkte steuerlich zum 01.01.2024. Hauptproduktbereiche sind geschlossene Publikums-AIF mit Schwerpunkt auf Private-Equity-Investitionen und Dachfonds fuer Privatanleger; die Gesellschaft berichtet, ihre Wettbewerbsposition in diesem Marktsegment sei stabil geblieben. Im Berichtsjahr beschaeftigte die Gesellschaft durchschnittlich 24 Arbeitnehmer und ist wirtschaftlich mittelbar von der Platzierungsleistung der gesamten Unternehmensgruppe abhaengig.
Beratung im Bereich von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen oder geschlossenen Investmentvermögen, offenen oder geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen oder geschlossenen Investmentvermögen im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes und § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 des Wertpapierinstitutsgesetzes sowie im Bereich von Finanzierungen und Versicherungen sowie der Vertrieb von Finanzprodukten, UnternehmensbeteiIigungen und Versicherungen, soweit hierfür nicht eine Zulassung nach § 32 des Kreditwesengesetzes, § 15 Abs. 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes oder § 20 Abs. 1 S. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs erforderlich ist.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 296512 (Stand 5. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Nico Auel | Geschäftsführer(in) | München |
| Norman Lemke | Geschäftsführer(in) | Taufkirchen |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 296512 (Stand 5. September 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis6,8 Mio. €2 | 1.142.464 € | 11.517.380 € | — |
| 2023 | Rohergebnis59,5 Tsd. €2 | 42.282 € | 1.070.073 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 296512 (Stand 5. September 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 3.482.292 € | 98.0% |
| Abschreibungen | 27.618 € | 0.8% |
| Zinsen u. ä. | 43.827 € | 1.2% |
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Quelle: Unternehmensregister