Vornahme a) aller im Baugewerbe und in den Bauhilfsgewerben im weitesten Sinne, auch im Tunnelbau, anfallenden Geschäfte; b) von Finanzierungsdienstleistungen, Aufnahme und Gewährung von Darlehen sowie die damit zusammenhängende Beratung und Verwaltung ausschließlich gegenüber ihren Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen (konzernintern). Bank- und Börsengeschäfte im Sinne des österreichischen Bankwesengesetzes und deutschen Kreditwesengesetzes sind ausgeschlossen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| PORR Management GmbH | Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in) | München |
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