Die Gesellschaft erbringt Rechtsdienstleistungen durch zugelassene Rechtsanwälte, insbesondere Rechtsberatung und die Übernahme von Anwaltsaufträgen.
Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt werden. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie des sonstigen Berufsrechts der Rechtsanwälte nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Handels- und Bankgeschäfte sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft nicht gestattet. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 185355 (Stand 30. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Klaus Foitzick | Geschäftsführer(in) | München |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 185355 (Stand 30. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 1.901.425 € | 130.195 € | 968.549 € | — |
| 2023 | 1.909.332 € | 111.133 € | 702.958 € | — |
| 2022 | kleine KapG1 | — | 620.235 € | — |
| 2021 | 1.714.458 € | 125.933 € | 534.845 € | — |
| 2020 | 1.724.826 € | 108.134 € | 426.441 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | — | 493.796 € | — |
| 2018 | — | — | 325.037 € | — |
| 2012 | kleine KapG1 | — | 25.869 € | — |
| 2011 | kleine KapG1 | — | 48.361 € | — |
| 2010 | — | — | 16.931 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 185355 (Stand 30. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 1.024.752 € | 72.4% |
| Materialaufwand | 389.950 € | 27.5% |
| Abschreibungen | 778 € | 0.1% |
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Quelle: Unternehmensregister