Die ESPRiT Engineering GmbH erbringt Ingenieurdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere allgemeine Beratung sowie Entwicklung und Anpassung von Software im Engineering-Bereich, und ist mittelständischer Projektpartner renommierter deutscher Automobilhersteller. Der Marktauftritt fokussiert sich auf softwareseitige Elektronikentwicklung in den Bereichen Systemdesign, Systemintegration und Komponenten sowie auf die Optimierung und Etablierung von Prozessen, Methoden und Tools. Das Unternehmen kooperiert seit vielen Jahren mit deutschen Automobilherstellern in der Technologieentwicklung und erzielt daraus ein weiterhin stabiles Auftragsvolumen und eine sehr hohe Weiterbeauftragung. Im Geschäftsjahr 2024/2025 waren durchschnittlich 153 Mitarbeiter beschäftigt. Seit dem 6. Dezember 2023 wird die ESPRiT Engineering GmbH in den Konzernabschluss der Wavestone SA einbezogen.
Erbringung von Ingenieurdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere allgemeine Beratung, Erstellung von Konzepten sowie Entwicklung und Anpassung von Software im Engineering Bereich.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 171232 (Stand 30. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Karsten Höppner | Geschäftsführer(in) | München |
| Roman Rojko | Geschäftsführer(in) | Ebersberg |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 171232 (Stand 30. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2025 | Rohergebnis15,8 Mio. €2 | 1.383.639 € | 7.941.439 € | — |
| 2024 | Rohergebnis4 Mio. €2 | 459.375 € | 11.915.342 € | — |
| 2023 | Rohergebnis18,6 Mio. €2 | 2.698.103 € | 13.684.097 € | — |
| 2022 | Rohergebnis16 Mio. €2 | 2.204.478 € | 10.896.668 € | — |
| 2021 | Rohergebnis12,3 Mio. €2 | 1.780.732 € | 8.875.696 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 883.931 € | 5.509.384 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 1.147.463 € | 4.201.696 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | 571.798 € | 3.148.226 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | 801.293 € | 3.816.421 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 505.116 € | 2.129.658 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 171232 (Stand 30. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 12.070.780 € | 99.3% |
| Abschreibungen | 63.842 € | 0.5% |
| Zinsen u. ä. | 21.712 € | 0.2% |
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Quelle: Unternehmensregister