Die Bayerische Hausbau Projektentwicklung GmbH mit Sitz in Pullach i.Isartal ist auf die Entwicklung, Bebauung und Verwaltung von Immobilien spezialisiert. Das Unternehmen agiert als Projektentwickler für bebaute und unbebaute Grundstücke und führt Bauvorhaben auf eigene sowie fremde Rechnung durch. Zudem umfasst das Geschäftsmodell den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die in der Immobilienwirtschaft tätig sind. Die Bilanzsumme zum 31.12.2024 belief sich auf rund 66,9 Millionen Euro, wobei der Großteil des Umlaufvermögens aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen besteht. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Erwerb, Entwicklung und Bebauung, Verwaltung, Vermittlung und Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen, Planung, Betreuung, Verwaltung und Durchführung von Bauvorhaben aller Art auf eigene und auf fremde Rechnung sowie Durchführung von Grundstücksgeschäften jeglicher Art; ferner Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmen, die mit einzelnen oder allen vorstehend genannten Tätigkeiten befasst sind, Beteiligung an solchen Unternehmen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung solcher Unternehmen.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 126178 (Stand 28. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Gordon Gorski | Geschäftsführer(in) | Starnberg |
| Stefan Pelkofer | Geschäftsführer(in) | Tutzing |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 126178 (Stand 28. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | ≤ 900 Tsd. €1 | — | 66.916.563 € | — |
| 2023 | ≤ 15 Mio. €1 | — | 63.588.528 € | — |
| 2022 | — | — | 65.803.669 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht München, HRB 126178 (Stand 28. August 2026)
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