Ausschließlicher Gegenstand der Gesellschaft (nachfolgend Versorgungskasse genannt) ist es, Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank und ihrer Rechtsvorgänger sowie der LBS Landesbausparkasse Süd (LBS Süd), soweit sie unter den persönlichen Geltungsbereich der jeweils maßgeblichen Richtlinien fallen, Versorgungsleistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall an deren Hinterbliebene sowie in Fällen der Not Leistungen und Darlehen zu gewähren. Den Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank bzw. der LBS Süd gleichgestellt sind arbeitnehmerähnliche und frühere arbeitnehmerähnliche Personen und deren Hinterbliebene; die hierfür in Betracht kommenden Personengruppen bestimmen die Gesellschafter. Die Aufnahme der LBS Süd als Trägerunternehmen erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Beitrittsvereinbarung. Die LBS Süd scheidet als Trägerunternehmen zu dem Zeitpunkt aus, zu dem eine Kündigung oder Aufhebung der Beitrittsvereinbarung wirksam werden.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Michael Rutschmann | Geschäftsführer(in) | Alter 59 | München |
| Gabriele Spahl | Geschäftsführer(in) | Alter 58 | Schwabach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.01.2024 | Änderung des Gegenstands | Ausschließlicher Gegenstand der Gesellschaft (nachfolgend Versorgungskasse genannt) ist es, Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank und ihrer Rechtsvorgänger sowie der LBS Landesbausparkasse Süd (LBS Süd), soweit sie unter den persönlichen Geltungsbereich der jeweils maßgeblichen Richtlinien fallen, Versorgungsleistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall an deren Hinterbliebene sowie in Fällen der Not Leistungen und Darlehen zu gewähren. Den Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank bzw. der LBS Süd gleichgestellt sind arbeitnehmerähnliche und frühere arbeitnehmerähnliche Personen und deren Hinterbliebene; die hierfür in Betracht kommenden Personengruppen bestimmen die Gesellschafter. Die Aufnahme der LBS Süd als Trägerunternehmen erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Beitrittsvereinbarung. Die LBS Süd scheidet als Trägerunternehmen zu dem Zeitpunkt aus, zu dem eine Kündigung oder Aufhebung der Beitrittsvereinbarung wirksam werden. |
| 01.09.2014 | Änderung des Gegenstands | Ausschließlicher Gegenstand der Gesellschaft (nachfolgend Versorgungskasse genannt) ist es, Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank und ihrer Rechtsvorgänger sowie der LBS Bayerischen Landesbausparkasse (LBS), soweit sie unter den persönlichen Geltungsbereich der jeweils maßgeblichen Richtlinien fallen, Versorgungsleistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall an deren Hinterbliebene sowie in Fällen der Not Leistungen und Darlehen zu gewähren. Den Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank bzw. der LBS gleichgestellt sind arbeitnehmerähnliche und frühere arbeitnehmerähnliche Personen und deren Hinterbliebene; die hierfür in Betracht kommenden Personengruppen bestimmen die Gesellschafter. Die Aufnahme der LBS als Trägerunternehmen erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Beitrittsvereinbarung. Die LBS scheidet als Trägerunternehmen zu dem Zeitpunkt aus, zu dem eine Kündigung oder Aufhebung der Beitrittsvereinbarung wirksam werden |
| 28.12.2012 | Änderung des Gegenstands | Ausschließlicher Gegenstand der Gesellschaft ist es, Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank und ihrer Rechtsvorgänger sowie der LBS Bayerischen Landesbausparkasse (LBS), soweit sie unter den persönlichen Geltungsbereich der jeweils maßgeblichen Richtlinien fallen, Versorgungsleistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall an deren Hinterbliebene sowie in Fällen der Not Leistungen und Darlehen zu gewähren. Den Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank bzw. der LBS gleichgestellt sind arbeitnehmerähnliche und frühere arbeitnehmerähnliche Personen und deren Hinterbliebene; die hierfür in Betracht kommenden Personengruppen bestimmen die Gesellschafter. Die Aufnahme der LBS als Trägerunternehmen erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten Beitrittsvereinbarung. Die LBS scheidet als Trägerunternehmen zu dem Zeitpunkt aus, zu dem eine Kündigung oder Aufhebung der Beitrittsvereinbarung wirksam werden. |
| 01.07.2010 | Firmennamensänderung | Versorgungskasse I BayernLB Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 04.12.2009 | Geschäftsanschrift eingetragen | Brienner Str. 20, 80333 München |
| 26.04.2006 | Firmennamensänderung | Versorgungskasse BayernLB Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 26.04.2006 | Änderung des Gegenstands | Ausschließlicher Gegenstand der Gesellschaft ist es, Arbeitnehmern und früheren Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank und ihrer Rechtsvorgänger Versorgungsleistungen im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall an deren Hinterbliebene sowie in Fällen der Not Leistungen und Darlehen zu gewähren. Den Arbeitnehmern der Bayerischen Landesbank gleichgestellt sind arbeitnehmerähnliche und frühere arbeitnehmerähnliche Personen und deren Hinterbliebene; die hierfür in Betracht kommenden Personengruppen bestimmen die Gesellschafter. |
| 21.11.2001 | Firmenname eingetragen | Versorgungskasse der Bayerischen Landesbank Girozentrale und des Bayerischen Sparkassen- und Giroverbandes, Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 21.11.2001 | Sitz eingetragen | München |
| 21.11.2001 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 21.11.2001 | Gegenstand eingetragen | Gewährung von Leistungen und Darlehen an Arbeitnehmer und frühere Arbeitnehmer der Bank und ihrer Rechtsvorgänger und des Sparkassenverbandes (einschließlich der von den Gesellschaftern zu bestimmenden Tochtergesellschaften) sowie an Hinterbliebene im Alter, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie bei außergewöhnlichen Belastungen. Ihnen gleichgestellt sind arbeitnehmerähnliche und früher arbeitnehmerähnliche Personen und Hinterbliebene; die dafür in Betracht kommenden Gruppen bestimmen die Gesellschafter. |
| Name | Aktualisiert am | |
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