(1) Erbringung von Personenbeförderungsleistungen, insbesondere im Linienverkehr sowie im freigestellten Schülerverkehr für den Landkreis Altenkirchen. Erbringung anderer Personenbeförderungsleistungen bleibt im Rahmen des Vergabe- und Wettbewerbsrechts unberührt. (2) Leistungen sind auf dem Gebiet des Landkreises Altenkirchen oder benachbarter Landkreise zu erbringen, ungeachtet der abgehenden Linien oder sonstiger Teildienste, die in das Zuständigkeitsgebiet dieser benachbarten örtlichen Behörden führen (unbedeutende ein- und ausbrechende Verkehre). (3) Mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der Gesellschaft müssen der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie vom Landkreis Altenkirchen oder von einer juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Oliver Schrei | Geschäftsführer(in) | Mudersbach |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 04.08.2020 | Änderung des Gegenstands | (1) Erbringung von Personenbeförderungsleistungen, insbesondere im Linienverkehr sowie im freigestellten Schülerverkehr für den Landkreis Altenkirchen. Erbringung anderer Personenbeförderungsleistungen bleibt im Rahmen des Vergabe- und Wettbewerbsrechts unberührt. (2) Leistungen sind auf dem Gebiet des Landkreises Altenkirchen oder benachbarter Landkreise zu erbringen, ungeachtet der abgehenden Linien oder sonstiger Teildienste, die in das Zuständigkeitsgebiet dieser benachbarten örtlichen Behörden führen (unbedeutende ein- und ausbrechende Verkehre). (3) Mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der Gesellschaft müssen der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie vom Landkreis Altenkirchen oder von einer juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut wurde. |
| 04.08.2020 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 07.11.2017 | Firmenname eingetragen | Westerwaldbus des Kreises Altenkirchen GmbH |
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