Die Kraichgau-Werkstatt für behinderte Menschen gGmbH in Sinsheim verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke und betreibt seit 1986 eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung; aktuell gehen hier etwa 236 Menschen mit Behinderung einer Beschäftigung nach. Träger sind die Lebenshilfe Sinsheim e.V. (94 %) und der Förderverein der Kraichgau-Werkstatt Sinsheim e.V. (6 %), und die Gesellschaft ist Mitglied des Diakonischen Werkes Baden. Zum Leistungsangebot gehören ein Berufsbildungsbereich (BBB) mit Fördergruppen sowie ein betriebswirtschaftlich geführter Produktionsbereich mit Arbeitsgruppen wie Montage, Schreinerei, Metall, Gartenbau, Recycling, Küche, Wäscherei und einer Kunstgruppe. Etwa 80 % der Umsatzerlöse stammen aus verhandelten Entgeltsätzen mit Leistungsträgern, und mindestens 70 % des Arbeitsergebnisses werden als Entgelt an die Menschen mit Behinderung ausgeschüttet.
die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch: Errichtung und Betrieb einer Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne der Werkstättenverordnung. Maßnahmen die geeignet sind, vorwiegend Menschen mit geistiger Behinderung Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten. Die Gewährung direkter Hilfen durch Betreuung, Unterrichtung und Beratung der Menschen mit Behinderung, ihrer Eltern oder Betreuungspersonen sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Rehabilitation behinderter Menschen oder anderer vergleichbarer Hilfebedürftiger. Planung, Errichtung und Betrieb von Fördereinrichtungen, Wohn- oder sonstigen Heimen für Menschen mit Behinderung oder vergleichbare Hilfebedürftige. Die Aufklärung der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden über die Situation geistig behinderter Menschen und anderer Behinderter und vergleichbarer Hilfebedürftiger.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Klaus Doll | Geschäftsführer(in) | Östringen |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | 5.387.466 € | 688.786 € | 10.538.145 € | — |
| 2022 | 4.623.784 € | 336.237 € | 9.612.871 € | — |
| 2021 | 4.026.779 € | 563.305 € | 9.400.767 € | — |
| 2020 | 4.005.140 € | 603.463 € | 9.049.900 € | — |
| 2019 | 3.980.020 € | 571.760 € | 8.547.364 € | — |
| 2018 | 3.864.287 € | 561.631 € | 8.199.128 € | — |
| 2017 | — | 359.531 € | 7.940.392 € | — |
| 2016 | — | 350.790 € | 7.786.791 € | — |
| 2015 | — | 273.210 € | 7.752.267 € | — |
| 2014 | — | 261.070 € | 6.959.265 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 3.214.403 € | 90.4% |
| Abschreibungen | 342.879 € | 9.6% |
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