SRH Hochschulen GmbH, headquartered in Heidelberg, is a non-profit company whose purpose is the establishment and operation of universities, universities of applied sciences and other higher education institutions and the provision of services in research, teaching, development and consulting in the education, health and social sectors. Following mergers in 2023/2024 it operates the SRH University of Applied Sciences Heidelberg across 18 campuses nationwide and offers more than 100 accredited bachelor’s and master’s programmes. At the balance sheet date 9,514 students were enrolled and the company employed 890 staff; revenues amounted to TEUR 79,084. Activities also include outpatient services (ambulances), timely publication of research results and fostering an international community of students and staff from over 100 countries.
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, die Förderung internationaler Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4, 7, 9, 10 und 13 AO in der jeweiligen Fassung. Weiterer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Mildtätigkeit). Die gemeinnützigen Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere durch den Betrieb von Hochschulen, die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben und das Betreiben von Ambulanzen. Darüber hinaus erbringt sie weitere umfassende Dienstleistungen in der Forschung, Lehre, Entwicklung und Beratung auf dem Gebiet des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens. Die wissenschaftlichen Ergebnisse der Gesellschaft werden zeitnah veröffentlich und alle Veranstalungen der Gesellschaft sind der Allgemeinheit zugänglich. Die Freiheit von Lehre und Forschung im Sinne von Art 5 des Grundgesetzes wird gewährleistet. Darüber hinaus wird der Zweck auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO in der jeweiligen Fassung erfüllt und durch die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO in der jeweiligen Fassung verwirklicht. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen im Sinne von § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder die aus wirtschaftlichen Gründen der Hilfe bedürfen, verwirklicht, so beispielsweise durch die wirtschaftliche Unterstützung von Studenten im Sinne von 3 53 AO. 2. Das planmäßige Zusammenwirken i. S. v. § 57 Abs. 3 AO in der jeweiligen Fassung erfolgt durch eine Zusammenarbeit verschiedener Kooperationspartner mit dem Ziel, gemeinsam ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Kooperationspartner in diesem Sinne können die SRH Holding (SdbR) und die Gesellschaften, an denen die SRH Holding (SdbR) unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (Konzernunternehmen) sowie weitere Gesellschaften sein; die Kooperationspartner werden in einer separaten, nicht als Teil des Gesellschaftsvertrages anzusehenden, Aufstellung namentlich benannt und der Finanzverwaltung zur Kenntnis gebracht. Das planmäßige Zusammenwirken umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die satzungsmäßigen Zwecke der kooperierenden Körperschaften zu unterstützen und zu befördern, und zwar: 1. administrative Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 1. Einkaufsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 3. Arzneimittelversorgung inkl. Supportleistungen 4. Beköstigungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 5. Betriebsführungsdienstleistungen 6. Gebäudemanagementdienstleistungen inkl. Supportleistungen 7. Hol-, Bring-, Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und artverwandte Tätigkeiten inkl. Supportleistungen 8. Parkraumbewirtschaftungsdienstleistungen inkl. Supportleistungen 9. Medizinitechnikdienstleistungen inkl. Supportleistungen 10. IT-Dienstleistungen inkl. Supportleistungen 11. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Gesundheitsbereich inkl. Supportleistungen 12. Personalgestellungen, Sachmittelüberlassungen und Erbringung von Dienstleistungen für den Sozial- und Bildungsbereich inkl. Supportleistungen 13. Nutzungsüberlassungen hinsichtlich beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter 14. Ausleihungen von Mitteln. Kooperrierende Körperschaften in diesem Sinne sind sowohl die die Tätigkeit erbringende als auch die die Leistung empfangende Körperschaft. 3. Sie verwirklicht und fördert damit auch die Zwecke der gemeinnützingen SRH Holding (SdbR), Heidelberg und der gemeinnützigen SRH Higher Education GmbH.
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Source: German Commercial Register (Handelsregister) Mannheim Local Court, HRB 337518 (as of 6 September 2026)
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