Die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 LHG sowie die Pflege der Kontakte zur Wissenschaft und ehemaligen Absolventen (Alumni) der Mannheim Business School gGmbH. Die satzungsmäßigen Zwecke sollen insbesondere durch die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Mannheim verwirklicht werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Mittel für die Verleihung von wissenschaftlichen Preisen zur Verfügung stellen sowie Stipendien für die durchgeführten entgeltlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen vergeben. Die Beschaffung und Weitergabe von finanziellen Mitteln für und an andere steuerbegünstigte Körperschaffen i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung nach § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dabei sollen insbesondere Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften gefördert werden, die dem Gegenstand des Unternehmens entsprechen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Florian Stahl | Geschäftsführer(in) | Baden-Baden |
| Hartmut Höhle | Geschäftsführer(in) | Amöneburg |
| Joachim Lutz | Geschäftsführer(in) | Mannheim |
| Ingo Bayer | Geschäftsführer(in) | Neustadt an der Weinstraße |
| Jannis Bischof | Geschäftsführer(in) | Frankfurt am Main |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 05.12.2017 | Änderung des Gegenstands | Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 LHG sowie die Pflege der Kontakte zur Wissenschaft und ehemaligen Absolventen (Alumni) der Mannheim Business School gGmbH. Die satzungsmäßigen Zwecke sollen insbesondere durch die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Mannheim verwirklicht werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Mittel für die Verleihung von wissenschaftlichen Preisen zur Verfügung stellen sowie Stipendien für die durchgeführten entgeltlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen vergeben. Die Beschaffung und Weitergabe von finanziellen Mitteln für und an andere steuerbegünstigte Körperschaffen i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung nach § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dabei sollen insbesondere Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften gefördert werden, die dem Gegenstand des Unternehmens entsprechen. |
| 27.04.2011 | Änderung der Geschäftsanschrift | L 5, 6, 68161 Mannheim |
| 07.02.2011 | Sitzverlegung | Neue |
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