100% RE IPP Beteiligungs GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Wörrstadt. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 41256 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2007. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin oder als Kommanditistin an Kommanditgesellschaften oder anderen Gesellschaftsformen, deren Gegenstand die Planung, die Finanzierung, die Errichtung, die Vermarktung von elektrischem Strom, der Betrieb und die Verwaltung von Windkraftanlagen, sowie von Einrichtungen und Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, ist. Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft die Vornahme von Erwerbs- und Veräußerungsgeschäften hinsichtlich Kommanditbeteiligung.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Rita Lorenz | Geschäftsführer(in) | Flohnheim |
| Björn Petersohn | Geschäftsführer(in) | Wörrstadt |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 15.12.2014 | Firmennamensänderung | Geändert, jetzt: 100% RE IPP Beteiligungs GmbH |
| 15.12.2014 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 23.03.2010 | Änderung des Gegenstands | Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin oder als Kommanditistin an Kommanditgesellschaften oder anderen Gesellschaftsformen, deren Gegenstand die Planung, die Finanzierung, die Errichtung, die Vermarktung von elektrischem Strom, der Betrieb und die Verwaltung von Windkraftanlagen, sowie von Einrichtungen und Anlagen, die erneuerbare Energien nutzen, ist. Ferner ist Gegenstand der Gesellschaft die Vornahme von Erwerbsund Veräußerungsgeschäften hinsichtlich Kommanditbeteiligung. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 02.01.2008 | Stammkapital festgesetzt | — | 25.000 € |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2011 | kleine KapG1 | 925 € | 133.453 € | — |
| 2010 | kleine KapG1 | 925 € | 142.789 € | — |
| 2009 | 1.300 € | 977 € | 32.085 € | — |
| 2008 | 1.300 € | 2.296 € | 31.172 € | — |
| 2006 | — | 1.369 € | 24.933 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Abschreibungen | 88.998 € | 100.0% |
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