Lebenshilfe Einrichtungen, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Worms ist ein Unternehmen mit Sitz in Worms. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 10241 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1973. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 28.292.592 €.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit geistiger und / oder psychischer Behinderung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen mit geistiger und / oder psychischer Behinderung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten zur Unterstützung, Förderung und Eingliederung junger, alter und schwerbehinderter Menschen vor allem aus der Stadt Worms und dem Landkreis Alzey-Worms auf allen gesellschaftlichen Gebieten auf der Grundlage des Grundgesetzes und aller einschlägigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Dies kann u.a. erfolgen durch - den Betrieb von integrativen Kindergärten, - den Betrieb von Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung, - den Betrieb von Tagesförderstätten für mehrfach schwerstbehinderte Menschen, - den Betrieb von Wohnhäusern mit Wohngruppen, - ambulante Pflegedienste mit der Aufgabe, Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger geistig und körperlich behinderter oder alter oder kranker Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, - ambulante Betreuung von Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften, - Beratungs- und Betreuungstätigkeit für behinderte Menschen im Rahmen der Offenen Hilfen, - ambulante Assistenzleistungen, - den Betrieb von Einrichtungen zur Förderung künstlerischer Talente und der Veröffentlichung von Kunstwerken von Menschen mit Behinderung sowie - die Durchführung kultureller Veranstaltungen und von Bildungsveranstaltungen. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Entgegennahme von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich in Gestalt der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien oder Räumen, gegebenenfalls nebst Einrichtung, durch den Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Orts- und Kreisvereinigung Worms-Alzey e.V. mit Sitz in Worms und die Lebenshilfe Betreuungs- und Beförderungs GmbH mit Sitz in Worms. Der Satzungszweck kann ferner durch die Unterstützung und Begleitung von Projekten, welche gem. § 132 SGB IX und/oder als gemeinnützig bez. mildtätig im Sinne des § 51 AO anerkannt sind, verwirklicht werden; dies kann durch den Erwerb, die Herstellung, die Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie oder anderweitigen zweckdienlichen Maßnahmen geschehen. Die Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 S.1, sowie Nr. 3, 4 und 5 AO ist zulässig, insbesondere an den "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Orts- und Kreisvereinigung Worms-Alzey e.V." mit Sitz in Worms/Rhein und die "Lebenshilfe Betreuungs- und Beförderungs GmbH" mit Sitz in Worms.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Myriam Bliewert | Geschäftsführer(in) | Obersülzen |
| Anna Espenschied | Geschäftsführer(in) | Flomborn |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 19.02.2024 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit geistiger und / oder psychischer Behinderung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen mit geistiger und / oder psychischer Behinderung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten zur Unterstützung, Förderung und Eingliederung junger, alter und schwerbehinderter Menschen vor allem aus der Stadt Worms und dem Landkreis AlzeyWorms auf allen gesellschaftlichen Gebieten auf der Grundlage des Grundgesetzes und aller einschlägigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Dies kann u.a. erfolgen durch - den Betrieb von integrativen Kindergärten, - den Betrieb von Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung, - den Betrieb von Tagesförderstätten für mehrfach schwerstbehinderte Menschen, - den Betrieb von Wohnhäusern mit Wohngruppen, - ambulante Pflegedienste mit der Aufgabe, Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger geistig und körperlich behinderter oder alter oder kranker Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, - ambulante Betreuung von Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften, - Beratungs- und Betreuungstätigkeit für behinderte Menschen im Rahmen der Offenen Hilfen, - ambulante Assistenzleistungen, - den Betrieb von Einrichtungen zur Förderung künstlerischer Talente und der Veröffentlichung von Kunstwerken von Menschen mit Behinderung sowie - die Durchführung kultureller Veranstaltungen und von Bildungsveranstaltungen. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Entgegennahme von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich in Gestalt der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien oder Räumen, gegebenenfalls nebst Einrichtung, durch den Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Orts- und Kreisvereinigung Worms-Alzey e.V. mit Sitz in Worms und die Lebenshilfe Betreuungs- und Beförderungs GmbH mit Sitz in Worms. Der Satzungszweck kann ferner durch die Unterstützung und Begleitung von Projekten, welche gem. § 132 SGB IX und/oder als gemeinnützig bez. mildtätig im Sinne des § 51 AO anerkannt sind, verwirklicht werden; dies kann durch den Erwerb, die Herstellung, die Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie oder anderweitigen zweckdienlichen Maßnahmen geschehen. Die Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 S.1, sowie Nr. 3, 4 und 5 AO ist zulässig, insbesondere an den "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Orts- und Kreisvereinigung Worms-Alzey e.V." mit Sitz in Worms/Rhein und die "Lebenshilfe Betreuungs- und Beförderungs GmbH" mit Sitz in Worms. |
| 19.02.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 01.06.2017 | Änderung des Gegenstands | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen und Diensten zur Unterstützung, Förderung und Eingliederung junger, alter und schwerbehinderter Menschen vor allem aus der Stadt Worms und dem Landkreis AlzeyWorms auf allen gesellschaftlichen Gebieten auf der Grundlage des Grundgesetzes und aller einschlägigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Dies kann u.a. erfolgen durch - den Betrieb von integrativen Kindergärten, - den Betrieb von Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung, - den Betrieb von Tagesförderstätten für mehrfach schwerstbehinderte Menschen, - den Betrieb von Wohnhäusern mit Wohngruppen, - ambulante Pflegedienste mit der Aufgabe, Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung pflegebedürftiger geistig und körperlich behinderter oder alter oder kranker Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, - ambulante Betreuung von Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften, - Beratungs- und Betreuungstätigkeit für behinderte Menschen im Rahmen der Offenen Hilfen, - ambulante Assistenzleistungen, - den Betrieb von Einrichtungen zur Förderung künstlerischer Talente und der Veröffentlichung von Kunstwerken von Menschen mit Behinderung sowie - die Durchführung kultureller Veranstaltungen und von Bildungsveranstaltungen. Der Satzungszweck wird ferner verwirklicht durch die Unterstützung und Begleitung von Projekten, welche gem. § 132 SGB IX und/oder als gemeinnützig bez. mildtätig im Sinne des § 51 AO anerkannt sind; dies kann durch den Erwerb, die Herstellung oder die Vermietung einer Immobilie oder anderweitigen zweckdienlichen Maßnahmen geschehen. |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 26.02.2007 | Kapitalherabsetzung | -24.900 € | 26.100 € |
| 06.02.2006 | Stammkapital festgesetzt | — | 51.000 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 28.292.592 € | 213.922 € | 26.106.230 € | — |
| 2021 | 28.040.317 € | 1.566.924 € | 27.212.887 € | — |
| 2020 | 26.844.915 € | 1.158.186 € | 26.789.752 € | — |
| 2019 | 25.328.865 € | 477.211 € | 27.178.493 € | — |
| 2018 | 24.785 € | 313.453 € | 26.742.481 € | — |
| 2017 | 24.784.812 € | 313.834 € | 24.756 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 21.298.284 € | 85.3% |
| Materialaufwand | 2.870.562 € | 11.5% |
| Abschreibungen | 758.834 € | 3.0% |
| Zinsen u. ä. | 43.116 € | 0.2% |
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