Dienstleister für Glas- und Gebäudereinigung, Photovoltaikreinigung, Hausmeister- und Winterdienste, Tatortreinigung, Entrümpelung, Desinfektion und Gartenarbeiten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Glas- und Gebäudereinigung, Photovoltaikanlagen-Reinigung, Hausmeisterdienste, Winterdienst, Tatortreinigung, Entrümpelung, Desinfektion sowie Gartenarbeiten.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen), HRB 67512 (Stand 24. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | kleine KapG1 | — | 106.544 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen), HRB 67512 (Stand 24. August 2026)
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