Neo Retail Development GmbH is a company based in Limburg. It is registered in the commercial register of the Limburg local court under HRB 5718. The company was founded in 2017. The company is a small company under § 267 (1) HGB and is therefore not required to publish a profit-and-loss statement.
Immobiliengesellschaft nach dem KAGB Die Gesellschaft ist eine Immobiliengesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs.19 Nr. 22 und 234 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (das "KAGB"). Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (die "Universal") ist eine deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB und hat den offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen und dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "Rendite Real UI" aufgelegt und verwaltet diesen (der "AIF"). Die Universal hält ihre Beteiligung an der Gesellschaft für Rechnung des AIF. Geschäftszweck Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien sowie die Beteiligung an anderen Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft darf nur Tätigkeiten ausüben, die die Universal nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des KAGB und der Rundschreiben und Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den jeweiligen Anlagebedingungen des von der Universal betreuten AIFs ausüben darf. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 sowie Abs. 3 KAGB und den Anlagebedingungen des AIF erwerben. Die Gesellschaft kann zudem Gegenstände erwerben, die zur Bewirtschaftung der Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften, dem KAGB und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind. Anlagebeschränkungen Die Gesellschaft darf Immobilien nach § 231 KAGB nur dann erwerben oder sich nach § 234 KAGB an Immobiliengesellschaften beteiligen, wenn die Immobilien vor dem Erwerb im Einklang mit den Anlagebedingungen des AIF und § 235 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 KAGB bewertet wurden und anschließend mindestens einmal jährlich im Einklang mit den Anlagebedingungen des AIF bewertet werden. Die Gesellschaft darf Beteiligungen an Immobilien nur dann erwerben, wenn der Wert entsprechender Immobilien 15 % des Wertes des AIF nicht übersteigt, soweit nicht in den Anlagebedingungen die Regelung des § 235 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 KAGB abbedungen worden ist. Die Gesellschaft darf Darlehen aufnehmen und Sicherheiten gewähren, sofern diese mit dem KAGB und den Anlagebedingungen vereinbar sind. Die Gewährung von Darlehen, außer Gesellschafterdarlehen an Immobilien haltende Gesellschaften, ist ausgeschlossen. Der Gesellschaft sind die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet.
Source: German Commercial Register (Handelsregister) Limburg Local Court, HRB 5718 (as of 20 September 2026)
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