Diakonische Leipziger gGmbH (DLG) ist ein Unternehmen mit Sitz in Leipzig. Es ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 12948 eingetragen. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 1997. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Die Gesellschaft versteht sich als Teil evangelischer Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der Kirche. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung und der Berufsbildung, der Hilfe für Behinderte, der freien Wohlfahrtspflege, der Religion und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Die Gesellschaft erbringt im Sinne von Abs. 1 Ausbildungen und Dienstleistungen. Insbesondere durch die Beschäftigung von körperlich, seelisch und geistig behinderten Menschen und die Durchführung von Maßnahmen, die für ihre wirksame Rehabilitation erforderlich sind. Dazu gehören auch handwerkliche Leistungen, die auch im Gewerk Elektrotechnik ausgeführt werden können. Die Gesellschaft erbringt die in § 2 Abs. 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen oder durch die Überlassung von Personal. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund der Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH gehörenden Gesellschaften (BBW-Leipzig-Gruppe), die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Tobias Schmidt | Geschäftsführer(in) | Leipzig |
| Bastian Schmiedel | Geschäftsführer(in) | Leipzig |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | ≤ 15 Mio. €1 | -137.065 € | 5.908.406 € | — |
| 2023 | 13.830.004 € | -330.707 € | 5.939.797 € | — |
| 2022 | 14.011.494 € | 34.088 € | 6.184.245 € | — |
| 2021 | 13.505.426 € | 175.801 € | 6.154.364 € | — |
| 2020 | 11.972.496 € | -1.846 € | 5.855.168 € | — |
| 2019 | 12.072.738 € | -101.355 € | 5.712.984 € | — |
| 2018 | 11.576.394 € | 77.246 € | 5.999.140 € | — |
| 2017 | 8.353.112 € | 256.227 € | 5.963.810 € | — |
| 2016 | 8.023.333 € | -90.593 € | 5.713.390 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 10.647.698 € | 88.0% |
| Materialaufwand | 1.263.344 € | 10.4% |
| Abschreibungen | 184.438 € | 1.5% |
| Zinsen u. ä. | 3.439 € | 0.0% |
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