die Errichtung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen, insbesondere labormedizinischen, virologischen, mikrobiologischen, humangenetischen und transfusionsmedizinischen Leistungen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von zulässigen Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich Gesundheitswesens.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Annegret Quade | Geschäftsführer(in) | Königswinter |
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