1. Der Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, der der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und der Hilfen für Menschen mit Behinderung sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreis auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz ,,Mit Menschen Perspektiven schaffen'' wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Der Unternehmensweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ambulante Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der Hilfen zur Erziehung und Inklusionshilfen sowie Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation und Forschung sowie offene Jugendarbeit und Übermittagsbetreuung. 4. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. und allen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaclshoven e. V., Köln, und ist Mitglied des als Werk der Kirche und als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen Lippe e. V. - Diakonie RWL und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen - und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e. V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 7. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Jörg Marquardt | Geschäftsführer(in) | Düsseldorf |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 12.01.2026 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 29.01.2024 | Änderung des Gegenstands | 1. Der Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, der der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung und der Hilfen für Menschen mit Behinderung sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreis auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz "Mit Menschen Perspektiven schaffen'' wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Der Unternehmensweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ambulante Dienste, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie, der Hilfen zur Erziehung und Inklusionshilfen sowie Einrichtungen der schulischen und beruflichen Qualifikation und Forschung sowie offene Jugendarbeit und Übermittagsbetreuung. 4. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. und allen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaclshoven e. V., Köln, und ist Mitglied des als Werk der Kirche und als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk RheinlandWestfalen Lippe e. V. - Diakonie RWL und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen - und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e. V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 7. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden. |
| 29.01.2024 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
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