Die Diakonie Michaelshoven Berufsfoerderungswerk Koeln gGmbH verfolgt gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe und der Hilfen für Menschen mit Behinderung auf diakonischer Grundlage. Das BFW betreibt Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und bietet Assessments, Reha-Vorbereitungslehrgänge, Umschulungen, Integrationsmaßnahmen sowie medizinische, psychologische, soziale und pädagogische Diagnostik und Weiterbildung an; die Angebote erfolgen überwiegend in Präsenz mit ergänzenden Blended-Learning-Formaten. Auftraggeber der Maßnahmen sind die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Jobcenter und sonstige Rehabilitationsträger; das BFW Köln hat eine Gesamtkapazität von etwa 1.200 Plätzen und führt Maßnahmen auch in Brühl und Mönchengladbach durch. Das BFW gehört zu einem Netzwerk von 28 Berufsfoerderungswerken mit bundesweiter Präsenz und positioniert sich als Partner zur schnellen und dauerhaften Rückkehr der Teilnehmenden in das Arbeitsleben.
1. Der Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens, der Jugendhilfe, der Hilfen für Menschen mit Behinderung sowie der selbstlosen Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreis auf diakonischer Grundlage. 2. Grundlage der Arbeit der Gesellschaft ist die Erfahrung der Zuwendung Gottes zu allen Menschen wie sie im Alten und Neuen Testament überliefert ist und in der Evangelischen Kirche bezeugt wird. Das Ziel der Arbeit ist, dem Anspruch der hilfsbedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung gerecht zu werden und sie zu befähigen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten eigenverantwortlich zu handeln. Das Handeln der Mitarbeiter der Gesellschaft spiegelt den gemeinsamen diakonischen Leitsatz Mit Menschen Perspektiven schaffen wider. Die Mitarbeiter sollen einer Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) ist; Mitglieder der Organe und leitende Mitarbeiter sollen evangelischen Glaubensbekenntnisses sein. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschaft und die Gesellschafter geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht. 3. Der Unternehmensweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, das heißt die ganzheitliche Wiederherstellung der beruflichen und persönlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen. Auch die berufliche Beratung und berufliche Beratung und Diagnostik auf medizinischer, psychologischer, sozialer und pädagogischer Basis sowie die Durchführung von Entwicklungen auf dem Gebiet der beruflichen Rehabilitation sind Gegenstand der Gesellschaft. Unternehmensgegenstand ist weiterhin die Aus- und Weiterbildung. 4. Ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgt die Gesellschaft auch durch planmäßiges Zusammenwirken nach § 57 Abs. 3 AO mit ihrem Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. und allen Gesellschaften, an denen der Gesellschafter Diakonie Michaelshoven e.V. mehrheitlich beteiligt ist, sowie mit der rechtsfähigen Stiftung einfach helfen. 5. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 6. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung des Diakonie Michaelshoven e. V., Köln, und ist Mitglied des als Werk der Kirche und als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen Lippe e. V. - Diakonie RWL und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband Diakonie Deutschland - Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. (EWDE) angeschlossen. Sie wird in ihrer Innen- und Außendarstellung an zentraler Stelle stets den Namen und das Logo des Diakonie Michaelshoven e. V. mitführen, solange diakonische Organisationen zusammen direkt oder indirekt mehrheitlich die Geschäftsanteile halten. 7. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb, damit gerade die ideellen Gesellschaftszwecke gestärkt und erfüllt werden.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Stefan Kersjes | Geschäftsführer(in) | Köln |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 30.104.318 € | 492.626 € | 23.796.726 € | — |
| 2023 | 28.147.334 € | 238.180 € | 21.093.264 € | — |
| 2022 | 33.296.643 € | 881.587 € | 20.809.265 € | — |
| 2021 | 33.311.752 € | 586.434 € | 22.122.347 € | — |
| 2020 | 91.105 € | 619.316 € | 20.950.697 € | — |
| 2019 | 31.632.069 € | 31.263 € | 19.541.801 € | — |
| 2018 | 30.238.501 € | 173.510 € | 19.372.229 € | — |
| 2017 | 32.427.741 € | 2.334.786 € | 20.287.041 € | — |
| 2016 | 28.506.630 € | 170.240 € | 17.397.969 € | — |
| 2015 | 27.681.483 € | 255.276 € | 16.413.417 € | — |
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 18.452.745 € | 95.3% |
| Abschreibungen | 888.763 € | 4.6% |
| Zinsen u. ä. | 17.582 € | 0.1% |
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