Die Gesellschaft entwickelt Automatisierungsanlagen, insbesondere im industriellen Bereich. Sie ist berechtigt, auch ähnliche Geschäfte durchzuführen und andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen sowie sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Als Geschäftsführer sind Karl-Heinz Horst (Köln) und Philipp Horst (Düsseldorf) bestellt. GIA Gesellschaft für industrielle Automatisierung mit beschränkter Haftung ist ein Familienunternehmen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von Automatisierungsanlagen, insbesondere im industriellen Bereich. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch ähnliche Geschäfte durchzuführen. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 48753 (Stand 23. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Karl-Heinz Horst | Geschäftsführer(in) | Köln |
| Philipp Horst | Geschäftsführer(in) | Düsseldorf |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 48753 (Stand 23. August 2026)
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis7,8 Mio. €2 | 1.056.458 € | 6.854.370 € | — |
| 2023 | 9.635.758 € | 1.073.059 € | 7.506.252 € | — |
| 2022 | 9.485.137 € | 765.784 € | 6.569.463 € | — |
| 2021 | 9.353.043 € | 743.117 € | 5.986.416 € | — |
| 2020 | ≤ 12 Mio. €1 | 615.069 € | 6.572.966 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 222.858 € | 5.920.636 € | — |
| 2018 | ≤ 12 Mio. €1 | 488.156 € | 6.277.113 € | — |
| 2017 | ≤ 12 Mio. €1 | 153.789 € | 6.154.577 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | 136.349 € | 5.039.248 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | 321.699 € | 4.557.691 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Köln, HRB 48753 (Stand 23. August 2026)
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 5.046.614 € | 91.2% |
| Abschreibungen | 439.103 € | 7.9% |
| Zinsen u. ä. | 47.436 € | 0.9% |
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Quelle: Unternehmensregister