die Finanzierung von Tätigkeiten im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG im Wortlaut der im Dezember 2013 geltenden Gesetzesfassung im Konzernverbund (§ 15 AktG), nicht als Leistung für Dritte, soweit hierfür eine staatliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Gesellschaft kann ferner Beteiligungen erwerben und verwalten sowie die Interessen wahren und die Leitung der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften übernehmen sowie zentrale Dienstleistungen erbringen, insbesondere in allen Fragen der Unternehmensführung beraten, soweit hierfür eine staatliche Erlaubnis nicht erforderlich ist.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Lothar Bühne | Geschäftsführer(in) | Alter 71 | Gummersbach |
| Michael Bühne | Geschäftsführer(in) | Alter 47 | Gummersbach |