(1) Die Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von landeseinheitlichen Datenverarbeitungssystemen, Information- und Kommunikationssystemen sowie solchen Verfahren, die eine landesweite Bedeutung anstreben, vorrangig für kommunale Verwaltungen und Betriebe in Rheinland-Pfalz. Hierzu gehören insbesondere: 1. Entwicklung, Einführung und Betreuung von Datenverarbeitungsverfahren sowie von Informations- und Kommunikationsverfahren einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Softwareprodukte. 2. Einführung, Betrieb, Vertrieb sowie Weiterentwicklung des EWOIS-neu-Verfahrens einschließlich der dafür erstellten Softwareprodukte ("Meso 96" und "Integrationssystem"). In diesem Rahmen kann die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) Aufnahme und Umsetzung von Anforderungen im Auftrage der die Verfahren in Anspruch Nehmenden, b) Abschluss von Verträgen, die - ungeachtet der Eigenständigkeit der die Verfahren in Anspruch Nehmenden - gemeinsame oder zusammengefaßte Angebote von Dritten und an Dritte zum Gegenstand hat. c) Übernahme von Aufgaben im Auftrage von den die Verfahren in Anspruch Nehmenden, auch Inkasso- und Abrechnungsvorgängen für die die Verfahren in Anspruch Nehmenden. 3. Einführung, Betrieb, Vertrieb sowie Weiterentwicklung der Softwareprodukte "Kraftfahrzeugwesen", "Ordnungswidrigkeitenwesen" und "Führerscheinwesen". (2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Das gilt insbesondere für Geschäfte mit Kommunen außerhalb von Rheinland- Pfalz und Dritten außerhalb des kommunalen Bereiches, soweit dies mit dem Unternehmenszweck vereinbar ist und elementaren Interessen der Gesellschafter nicht zuwider läuft. (3) Bei der Übernahme bzw. Eröffnung neuer Geschäftsfelder haben die Gesellschafter Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Verband kreisangehöriger Gemeinden und Städte e.V. (GStB), - Städtetag Rheinland-Pfalz e.V., und - Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. ein Einspruchsrecht, wenn grundlegende Interessen der jeweiligen Mitglieder berührt werden. (4) Die Gesellschaft darf ihren Gesellschaftszweck auf andere Gegenstände erweitern, sofern hierfür ein landesweites Interesse besteht; hierüber ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung herbeizuführen.
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| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 07.01.2013 | Änderung der Geschäftsanschrift | Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz |
| 13.09.2010 | Geschäftsanschrift eingetragen | Gymnasialstr. 1 (Rathaus), 56068 Koblenz |
| 01.09.2005 | Firmenname eingetragen | KommWis - Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH |
| 01.09.2005 | Sitz eingetragen | Koblenz |
| 01.09.2005 | Rechtsform eingetragen | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
| 01.09.2005 | Gegenstand eingetragen | (1) Die Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von landeseinheitlichen Datenverarbeitungssystemen, Informationund Kommunikationssystemen sowie solchen Verfahren, die eine landesweite Bedeutung anstreben, vorrangig für kommunale Verwaltungen und Betriebe in Rheinland-Pfalz. Hierzu gehören insbesondere: 1. Entwicklung, Einführung und Betreuung von Datenverarbeitungsverfahren sowie von Informations- und Kommunikationsverfahren einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Softwareprodukte. 2. Einführung, Betrieb, Vertrieb sowie Weiterentwicklung des EWOIS-neu-Verfahrens einschließlich der dafür erstellten Softwareprodukte ("Meso 96" und "Integrationssystem"). In diesem Rahmen kann die Gesellschaft insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: a) Aufnahme und Umsetzung von Anforderungen im Auftrage der die Verfahren in Anspruch Nehmenden, b) Abschluss von Verträgen, die - ungeachtet der Eigenständigkeit der die Verfahren in Anspruch Nehmenden - gemeinsame oder zusammengefaßte Angebote von Dritten und an Dritte zum Gegenstand hat. c) Übernahme von Aufgaben im Auftrage von den die Verfahren in Anspruch Nehmenden, auch Inkasso- und Abrechnungsvorgängen für die die Verfahren in Anspruch Nehmenden. 3. Einführung, Betrieb, Vertrieb sowie Weiterentwicklung der Softwareprodukte "Kraftfahrzeugwesen", "Ordnungswidrigkeitenwesen" und "Führerscheinwesen". (2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Das gilt insbesondere für Geschäfte mit Kommunen außerhalb von Rheinland- Pfalz und Dritten außerhalb des kommunalen Bereiches, soweit dies mit dem Unternehmenszweck vereinbar ist und elementaren Interessen der Gesellschafter nicht zuwider läuft. (3) Bei der Übernahme bzw. Eröffnung neuer Geschäftsfelder haben die Gesellschafter Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, Verband kreisangehöriger Gemeinden und Städte e.V. (GStB), - Städtetag RheinlandPfalz e.V., und - Landkreistag RheinlandPfalz e.V. ein Einspruchsrecht, wenn grundlegende Interessen der jeweiligen Mitglieder berührt werden. (4) Die Gesellschaft darf ihren Gesellschaftszweck auf andere Gegenstände erweitern, sofern hierfür ein landesweites Interesse besteht; hierüber ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. |
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Hans-Jürgen Eckert | Geschäftsführer(in) | Alter 58 | Monzingen |
| Horst Meffert | Geschäftsführer(in) | Alter 54 | Waldalgesheim |
| Jürgen Hesch | Geschäftsführer(in) | Alter 54 | Kruft |
| Michael Mätzig | Geschäftsführer(in) | Alter 48 | Mainz |