Die Gesellschaft betreibt den Handel mit Fleisch und Fleischprodukten und ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Der Jahresabschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und wurde am 02.02.2024 festgestellt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kiel im Handelsregister unter HR B 878 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr durch Herrn Frank Jessen wahrgenommen und der Sitz ist Eckernfoerde. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
Handel mit Fleisch und Fleischprodukten. Die Gesellschaft ist des weiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftsgegenstand dienlich sind oder die als im Interesse der Gesellschaft oder der Gesellschafter liegend erachtet werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen.
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Frank Jessen | Geschäftsführer(in) | Eckernförde |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
|---|---|---|
| 14.08.2023 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 15.12.2016 | Gesellschaftsvertrag geändert | Gesellschaftsvertrag |
| 07.10.2010 | Änderung der Geschäftsanschrift | Carlshöhe 36, 24340 Eckernförde |
| Datum | Art | Änderung | Gesamtkapital |
|---|---|---|---|
| 17.02.2005 | Stammkapital festgesetzt | — | 100.000 DM |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2023 | Rohergebnis1,3 Mio. €2 | 516.090 € | 12.675.471 € | — |
| 2022 | Rohergebnis1,4 Mio. €2 | 498.416 € | 5.498.302 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 492.466 € | 5.126.847 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 365.139 € | 3.940.747 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 226.441 € | 5.689.827 € | — |
| 2018 | — | 231.921 € | 3.263.683 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 573.741 € | 94.3% |
| Abschreibungen | 34.999 € | 5.7% |
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