Der regelmäßige Betrieb eines Mehrspartentheaters und Orchesters in Flensburg und Rendsburg sowie Veranstaltung von Theateraufführungen und Konzerten in weiteren Orten im Spielgebiet. Dazu gehört auch die Veranstaltung von Aufführungen anderer Bühnen und Konzerte anderer Orchester. Zweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. Er wird durch Aufführungen von Theater- und Musikveranstaltungen erreicht.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Ute Lemm | Geschäftsführer(in) | Rendsburg |
| Datum | Ereignistyp | Ereignis |
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| 13.04.2023 | Änderung des Gegenstands | Der regelmäßige Betrieb eines Mehrspartentheaters und Orchesters in Flensburg und Rendsburg sowie Veranstaltung von Theateraufführungen und Konzerten in weiteren Orten im Spielgebiet. Dazu gehört auch die Veranstaltung von Aufführungen anderer Bühnen und Konzerte anderer Orchester. Zweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. Er wird durch Aufführungen von Theater- und Musikveranstaltungen erreicht. |
| 29.09.2020 | Änderung des Gegenstands | Regelmäßiger Betrieb eines Mehrspartentheaters und Orchesters in Flensburg, Rendsburg und die Veranstaltung von Theateraufführungen und Konzerten in weiteren Orten im Spielgebiet. Dazu gehört auch die Veranstaltung von Aufffihrungen anderer Bühnen und Konzerte anderer Orchester. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Gesellschaftszweck wird durch Aufführungen von Theater- und Musikveranstaltungen erreicht. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschafter erhalten auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder bei sonstiger Beendigung der Gesellschaft - keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
| 04.05.2020 | Änderung des Gegenstands | Regelmäßiger Betrieb eines Mehrspartentheaters und Orchesters in Flensburg, Rendsburg und Veranstaltung von Theateraufführungen und Konzerten in weiteren Orten im Spielgebiet; dazu gehört auch Veranstaltung von Aufführungen anderer Bühnen und Konzerte anderer Orchester; Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur; der Gesellschaftszweck wird durch Aufführungen von Theater- und Musikveranstaltungen erreicht |
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