Die ESN Sicherheit und Zertifizierung GmbH agiert als technische Sachverständigenorganisation für sicherheitsrelevante und kerntechnische Anlagen im Auftrag staatlicher Aufsichtsbehörden. Das Unternehmen beteiligt sich aktiv an nationalen und internationalen Forschungsvorhaben zur kerntechnischen Sicherheit sowie Notfallvorsorge. Zusätzlich bietet die Gesellschaft Beratungsdienstleistungen für den Betrieb von Sicherheitsleitzentralen an und betreibt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für Managementsysteme. Mit durchschnittlich 36 Mitarbeitern erwirtschaftete die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 ein Rohergebnis von rund 6,26 Millionen Euro.
Ausführung aller Tätigkeiten einer Sachverständigenorganisation (TSO) für sicherheitsrelevante und kerntechnische Anlagen im Auftrag von Aufsichtsbehörden der Bundesländer und des Bundes; Beteiligung an nationalen und internationalen Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und der Notfallvorsorge; beratende Tätigkeiten und Dienstleistungen für den Betrieb von Sicherheitsleitzentralen; Betrieb einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zur Zertifizierung von Unternehmen auf dem Gebiet von Managementsystemen, insbesondere Qualitätsmanagement
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 11073 (Stand 8. September 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Tom-Oliver Solisch | Geschäftsführer(in) | Schwedeneck |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 11073 (Stand 8. September 2026)
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 5.5.2026 | Auftragnehmer · Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) | — |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 24.452 € | 5.403 € | 2.677.591 € | — |
| 2023 | 21.450 € | 4.605 € | 2.845.252 € | — |
| 2022 | 21.450 € | 0 € | 2.903.367 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | 0 € | 2.356.196 € | — |
| 2020 | kleine KapG1 | 0 € | 2.356.312 € | — |
| 2019 | kleine KapG1 | 0 € | 2.240.239 € | — |
| 2018 | kleine KapG1 | — | 1.823.852 € | — |
| 2017 | kleine KapG1 | — | 1.897.113 € | — |
| 2016 | kleine KapG1 | — | 1.630.195 € | — |
| 2015 | kleine KapG1 | — | 1.254.287 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Kiel, HRB 11073 (Stand 8. September 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 12.637 € | 92.8% |
| Materialaufwand | 825 € | 6.1% |
| Abschreibungen | 154 € | 1.1% |
| Zinsen u. ä. | 2 € | 0.0% |
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Quelle: Unternehmensregister