1. Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Gesellschafter als Architekten in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Übernahme von Leistungen nach dem Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus, des Städtebaus und der Freiraumplanung. 3. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen sowie Beteiligung an baugewerblichen Unternehmen (bauausführende Gewerbe, Bauträgerschaften u. a.) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewerbsmäßige Vermittlung von Grundstücken und Finanzierungen.
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Reinhold Achhammer | Geschäftsführer(in) | Kassel |
| Stefan Ross | Geschäftsführer(in) | Kassel |
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