Die Thueringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) mit Sitz in Erfurt fokussiert sich auf den Breitbandausbau mittels Glasfasertechnologie. Das Unternehmen übernimmt dabei die Errichtung, den Erwerb, die Verwaltung und den Betrieb von Breitbandnetzen sowie dazugehöriger Anlagen. Zudem erbringt die Gesellschaft Telekommunikations- und sonstige Dienstleistungen für ihre Gesellschafter und deren Mitglieder. Die TGG wird mehrheitlich vom KET (80 %) sowie der KEBT (20 %) gehalten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und muss daher keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen.
die Breitbandversorgung bzw. der Breitbandausbau mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien. Dazu gehören insbesondere die Errichtung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Betrieb von Breitband-, insbesondere Glasfasernetzen inkl. dazugehöriger Anlagen zur Breitbandversorgung sowie die Erbringung von Telekommunikations- und sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Breitbandnetzen für ihre Gesellschafter und deren unmittelbaren Mitglieder bzw. Gesellschafter
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Jena, HRB 518879 (Stand 18. August 2026)
| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dirk Erbstößer | Geschäftsführer(in) | Sömmerda |
Quelle: Handelsregister Amtsgericht Jena, HRB 518879 (Stand 18. August 2026)
| Datum | Auftrag | Wert |
|---|---|---|
| 10.7.2026 | Auftraggeber · Allinq Networks GmbH | — |
| 10.7.2026 | Auftraggeber · Telekom Deutschland GmbH | 6.201.500 € |
| 2.7.2026 | Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6 Auftraggeber | — |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | ≤ 15 Mio. €1 | -282 € | 14.638.000 € | — |
| 2023 | — | -498 € | 4.418.000 € | — |
| 2022 | — | -206.000 € | 4.989.000 € | — |
| 2021 | kleine KapG1 | -25.021 € | 1.038.465 € | — |
| 2020 | — | 0 € | 1.000.000 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
Quelle: Unternehmensregister
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Quelle: Handelsregister Amtsgericht Jena, HRB 518879 (Stand 18. August 2026)
| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 950.000 € | 96.6% |
| Materialaufwand | 8.000 € | 0.8% |
| Abschreibungen | 25.000 € | 2.5% |
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Quelle: Unternehmensregister