die Errichtung und der Betrieb von medizinischen Einrichtungen zur ambulanten ärztlichen Versorgung, wie z.B. medizinische Versorgungszentren im Sinne von § 95 Abs. 1 SGB V, zum Zwecke der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie des Wohlfahrtswesens für hilfsbedürftige und gefährdete Mitmenschen unabhängig von Alter und Geschlecht gemäß § 66 Abgabenordnung.
| Name | Typ | Alter | Stadt |
|---|---|---|---|
| Thomas Kallenbach | Geschäftsführer(in) | Alter 64 | Weimar |