Die Pannhorst GmbH hat ihren Sitz in Guetersloh, wurde 1979 gegründet und wird als Familienunternehmen geführt; die operative Tätigkeit erfolgt an verschiedenen Standorten insbesondere im Kreis Guetersloh. Die Geschäftstätigkeit gliedert sich im Wesentlichen in den Altpapierhandel mit Entsorgungsleistungen (u. a. Akten- und Datenvernichtung, Altholz, Elektroschrott, Schrott, Kunststoff und Abfälle) sowie in den Automobilhandel. Im Automobilhandel handelt die Gesellschaft überwiegend mit älteren Fahrzeugen und erbringt Dienstleistungen wie Restauration und Wartung; seit dem Geschäftsjahr 2021 erfolgt außerdem der Umbau klassischer Fahrzeuge auf Elektromobilität. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 21.411 und beschäftigte durchschnittlich 45 Arbeitnehmer. Pannhorst GmbH ist ein Familienunternehmen.
die Entsorgung von Altpapier und Folien und die Aufbereitung von Altpapier zu Papierrohstoffen, die Herstellung und der Vertrieb von Dekorationsartikeln, der Handel mit Altpapier und an deren Abfallstoffen, die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugteilen, der Handel mit Kraftfahrzeugen, die Durchführung von Muldentransporten, der Einzelhandel mit Pflanzen und Dienstleitungen aller Art
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| Name | Typ | Stadt |
|---|---|---|
| Dino Pannhorst | Geschäftsführer(in) | Gütersloh |
| Jahr | Umsatz | Gewinn | Bilanz | Mitarbeiter |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | Rohergebnis5,2 Mio. €2 | 477.230 € | 9.608.915 € | — |
| 2023 | Rohergebnis4,3 Mio. €2 | 85.377 € | 8.165.242 € | — |
| 2022 | Rohergebnis4,6 Mio. €2 | 148.489 € | 9.864.833 € | — |
| 2021 | Rohergebnis3,9 Mio. €2 | -222.846 € | 10.293.889 € | — |
| 2020 | Rohergebnis3,7 Mio. €2 | -287.896 € | 10.002.286 € | — |
| 2019 | 22.456.711 € | -407.024 € | 10.962.174 € | — |
| 2018 | 22.939.073 € | -277.847 € | 12.059.649 € | — |
| 2017 | Rohergebnis5 Mio. €2 | -452.484 € | 12.493.085 € | — |
| 2016 | Rohergebnis6,3 Mio. €2 | 276.649 € | 13.386.982 € | — |
| 2015 | Rohergebnis6,6 Mio. €2 | 241.824 € | 12.882.538 € | — |
1 Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (§ 326 Abs. 1 HGB). Angegeben ist die gesetzliche Obergrenze nach § 267 HGB, soweit sie sich aus der Bilanzsumme zwingend ergibt — die Gesellschaft darf höchstens eines der drei Größenmerkmale überschreiten.
2 Rohergebnis nach § 276 HGB: Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand bzw. Herstellungskosten. Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen diese Posten zusammenfassen; die Umsatzerlöse selbst sind dann nicht veröffentlicht und liegen über dem Rohergebnis.
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| Kostenart | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 2.334.383 € | 85.7% |
| Abschreibungen | 228.398 € | 8.4% |
| Zinsen u. ä. | 162.141 € | 6.0% |
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